Sozialschutzpaket verlängert !

Sozialschutzpaket verlängert !

Soziale Sicherheit in der Krise: wir verlängern das Sozialschutzpaket

Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages werden weitere Maßnahmen zur Bewältigung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie verlängert bis zum 31.03.2021.

Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben schwerwiegende Aus­wirkungen auf die Wirtschaft, vor allem aber auf Menschen, die um ihr Einkommen oder sogar um ihre Existenz bangen müssen. Wem das Einkommen wegbricht, dem steht die Grundsicherung weiterhin über einen vereinfachten Zugang offen:

  • Die Vermögensprüfung ist weitgehend ausgesetzt. Sie findet nur statt, wenn jemand über mehr als 60.000 Euro Vermögen verfügt, das kurzfristig verwertbar ist. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro.
  • Zusätzlich bleiben Altersvorsorgeanlagen, wie zum Beispiel Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, unabhängig von ihrer Höhe unberücksichtigt.
  • Außerdem werden in dieser Zeit die Wohnkosten übernommen, ohne dass ihre Angemessenheit geprüft wird. So muss niemand befürchten, während der Krise auch noch die Wohnung oder Altersvorsorge aufgeben zu müssen.

Verlängerung der Absicherung sozialer Dienstleister

Viele Menschen sind auf die Leistungen sozialer und fürsorgerischer Dienste angewiesen – auch in der Krise. Gleichzeitig können die Dienstleistungen derzeit nur eingeschränkt erbracht werden. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) haben wir die wichtige soziale Infrastruktur dennoch sichergestellt, zum Beispiel im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder der Behindertenhilfe: Wenn die sozialen Dienstleister alle ihnen zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, erhalten sie von den Leistungsträgern monatliche finanzielle Zuschüsse, um ihren Bestand zu sichern. Wir sorgen dafür, dass diese Sicherheit bleibt und verlängern das SodEG ebenfalls bis 31. März 2021. Wir haben aus den Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate gelernt und bringen dabei außerdem kleinere Verbesserungen in das Gesetz ein.

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