12.01.2022
Einleitung des Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Weimar zu 2G im Einzelhandel unter Federführung des Gothaer Gewerbeverein!
Bereits Mitte Dezember 2021 kippte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die dortige 2G-Zugangsbeschränkung zum Einzelhandel, vor wenigen Tagen gelang dies auch in Bayern. In einem unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichthof, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zugangsbeschränkung auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht wird. Hiermit wollten die Thüringer Gewerbetreibenden nun gleichziehen und haben sich zusammengeschlossen, um mit gemeinsamem Rückhalt einen Eil-Antrag auf ein Normkontrollverfahren zu stellen.
Allen unterstützenden Gewerbetreibenden (Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha Saalfeld) war die Ernsthaftigkeit der pandemischen Lage in der Corana-Pandemie bewusst und eine strikte Umsetzung der Hygienemaßnahmen selbstverständlich! Die starken finanziellen Einbußen der pandiemischen Monate haben jedoch jeden einzelnen Händler gebeutelt und eine Verschärfung der Zugangsbeschränkung, wie Thüringer SARS-CoV-2-IfS-Maßnahmenverordnung , führt zu einem drastischen Rücklauf des Kundenstroms und somit trotz aller gegenteiligen Bemühungen auch der Einnahmen.
Da ein betroffenes Unternehmen gegen die Ungleichbehandlung bei der Öffnung klagen muss, trat hierfür stellvertretend für die Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha Saalfeld der „MultiMedia Store“ aus Gotha (Inhaber Andreas Dötsch, Gewerbevereinsvorsitzender GOTHA) zur Einleitung des Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Weimar ein.