Beiträge zum Gewerbeverein zum Thema COVID-19 / CORONA
Telefon-Gewerbestammtisch am 26. Januar 2021
wirmachenAUFmerksam
Lesefassung 3. – Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV‑2
Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen..Vom 9. Januar 2021
WIR MACHEN AUF_________merksam!
Gestrige, 54. Sitzung des Kabinetts am Dienstag, dem 5. Januar 2021
Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021
Systemrelevanz handwerklicher Tätigkeiten
Stand 04.05.2020
Wichtige Links
Soforthilfeprogramm Corona 2020 Landwirtschaft (einschl. Gartenbau), Forstwirtschaft, Aquakultur und Teichwirtschaft
Allgemeinverfügung
Hinweis: Die Sammel-Allgemeinverfügung ersetzt die bisher veröffentlichten Allgemeinverfügungen vom 13.03., 14.03. und 18.03.2020. Ihr Regelungsgehalt umfasst die vorherigen Einzelfestlegungen und geht tw. über diese hinaus. (Quelle: LRA Gotha 22.03. 2020)
Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV‑2
- Erlass über infektionsschützende Maßnahme (19.03.2020)
Sonstige Informationen für Unternehmer
Coronavirus: Hinweise für Betriebe
- Coronavirus: Hinweise für Betriebe
(Quelle: ZDH Zentralverband des Handwerks)
Was Sie als Unternehmer zu beachten haben:
Auf unserer Infoseite finden Sie umfassende und branchenübergreifende Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus.
- Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus.
(Quelle: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH )
Hier finden Sie Hinweise, Links und Antworten auf wichtige Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus für Auszubildende, Prüflinge und Unternehmen der IHK Erfurt.
Managementplan
Jede Krise hat Gewinner und Verlierer
Ob Sie als Gewinner oder Verlierer rausgehen, wird sich zeigen. Branchen die aktuell gewinnen, können auch noch langfristig zu den Verlierern gehören – wirtschaftliche Krisen sind Phasen der Unsicherheit. Seien Sie daher wachsam, sorgen Sie vor und steigern Sie Ihre Chance zu den Gewinnern zu gehören oder zumindest sicher durch die Krise zu kommen – mit diesen 5 Schritten.
Aussetzen der Insolvenzantragspflicht:
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Mit diesem Schritt soll dazu beigetragen werden, die Folgen des Ausbruchs des Coronavirus auf die Realwirtschaft abzufedern.
Link des Finanzamtes zum Umgang mit Steuervorauszahlungen, Stundungen:
Hinweise & Informationen
- Mietzahlungen stunden lassen Musterschreiben
(Quelle: Handwerkskammer Erfurt)
THÜRINGER SOFORTHILFEPROGRAMM CORONA 2020
Die Antragstellung für die Soforthilfe wird ab dem kommenden Montag (23.03.2020) möglich sein. Das Antragsformular wird lediglich zwei Seiten umfassen und in Kürze auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingestellt.