Kurzarbeitergeld – Wie beantrage ich richtig !

Kurzarbeitergeld – Wie beantrage ich richtig !

Kurzarbeitergeld

Aufgrund zahlreicher Anfragen und Bitten um Unterstützung in den letzten Tagen, hier eine Zusammenfassung zum KUG, des Gewerbeverein Gotha e.V.!

Berichtigungen & Ergänzungen bitte an die info@gewerbeverein-gotha.de !

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

Eines der wichtigsten Instrumente für Unternehmen in Schwierigkeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?

Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit..

Merkblätter / Vordrucke Kurzarbeitergeld:

 


 

Durchhalten und gesund bleiben, wünscht Ihr Gewerbeverein Gotha e.V. !

#wirpackendas #wirbleibenzuhause #covid19gth
Wichtiger Hinweis zur CORONA-SOFORTHILFE der TAB!
Schreiben / Tankred Schipanski (20.03.2020)