Vopstand Gewerbeverein von 2020

Neues vom dem Gewerbeverein Gotha e. V.

Montag, 26. Oktober 2020
Überbrückungshilfe

Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab
sofort gestellt werden

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Veranstaltungen 2021 jetzt an die
KulTourStadt Gotha GmbH melden!

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Sehr geehrte Veranstalterinnen, Sehr geehrte Veranstalter,

trotz schwerer Zeiten schauen wir optimistisch in die Veranstaltungszukunft und möchten auch für das kommende Jahr einen gemeinsamen Jahresplaner erarbeiten.
Der Titel des Planers wird in „Geplante Veranstaltungen 2021 in Gotha“ geändert. Auch der Hinweis „Änderungen vorbehalten“ wird den Kalender schmücken.

Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen möchten wir eine große Koordinierungsrunde vermeiden. Daher bitte ich Sie, alle bereits geplanten Veranstaltungstermine für den Planer 2021 bis spätestens 02. November 2020 auf unserer Internetseite, unter diesem Link: www.gotha-adelt.de/typo3 einzutragen.

Bitte bereichern Sie Ihren Veranstaltungseintrag durch ein passendes Foto.
Dieses wird von uns gern, im vierteljährlich erscheinenden Veranstaltungskalender oder sogar in dem Jahresplaner selbst, verwendet.

Ein Korrekturabzug des Planers wird Mitte November versendet, sodass alle Beteiligten noch einmal die Gelegenheit erhalten, Ihre Termine zu prüfen und mir eventuelle Änderungen mitzuteilen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Beste Grüße



Mandy Wettstein
Stadtmarketing/ Kommunikation

GOTHA-GUTSCHEIN

GG

EIN GUTSCHEIN FÜR ALLE SINNE!

Mit ihrem Gotha Gutschein haben sie die Wahl zwischen vielen verschiedenen Produkten, Dienstleistungen, Erlebnissen oder kulinarischen Angeboten in ihrer Region. Der Gutschein eignet sich ideal als Geschenk zu sämtlichen Feierlichkeiten und Anlässen, wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten, Ehrungen sowie zu Ostern und Weihnachten. Der Gutschein kann zu den Öffnungszeiten in einer der vier Verkaufsstellen oder jederzeit im Onlineshop unter www.gotha-gutschein.de im Wert von je 11,00 € pro Gutschein erworben werden.

Der original Gotha Gutschein kann in jeder gekennzeichneten Annahmestellen eingelöst werden. Sie können natürlich auch mehrere Gotha Gutscheine gleichzeitig einsetzen. Eine Barauszahlung, auch des etwaigen Restbetrages, ist hierbei nicht möglich. Ausführliche Informationen zu allen teilnehmenden Geschäften und Betrieben, sowie alles weitere Wissenswerte über den Gotha Gutschein finden sie auf dieser Internetseite.


“Wenn alle zusammen nach vorne schauen, kommt der Erfolg von selbst.”

Henry Ford
Gewerbeverein Gotha e.V.
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
www.gewerbeverein-gotha.de

Tel.: +49 3621 35050-28

Fax: +49 3621 2278 - 84
E-Mail: info@gewerbeverein-gotha.de
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