Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges
Deutschland durch die Krise führen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen helfen, den Gasmarkt stabilisieren, Versorgungssicherheit gewährleisten
Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf Europa und unser Land. Es geht um unsere Sicherheit, um unsere Freiheit und um unseren Wohlstand. Mit unseren Partnern in Europa und der Welt unterstützen wir deshalb die Ukraine und verteidigen die Werte von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie in Europa. Präsident Putin hat diesen Krieg zu verantworten, mit all seinen Konsequenzen.
Russland kämpft nicht nur einen militärischen Krieg in der Ukraine, Russland nutzt auch Energie als Waffe. In den letzten Wochen hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Seit Beginn des Krieges hat Präsident Putin die Gasversorgung als politische und ökonomische Waffe gegen die Unterstützung der westlichen Welt, insbesondere Europa, eingesetzt. Ab jetzt ist mit Gaslieferungen aus Russland nicht mehr zu rechnen.
Die Bundesregierung hat mit ihren bisherigen Entscheidungen stets konsequent auf die Lage reagiert. Sie hat Gasimporteure und Energieversorgungsunternehmen mit Liquidität und Krediten gestützt. Einzelne Unternehmen wurden unter staatliche Treuhand gestellt oder verstaatlicht, um die Energieversorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft zu erhalten. Mit den Sabotageakten auf die Gaspipelines in der Ostsee ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs belasten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland stark – insbesondere die steigenden Energiekosten führen zu anhaltend hoher Inflation. Dadurch geht Kaufkraft verloren, Unternehmen verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Wir stehen daher einig und solidarisch zusammen. Wir werden die wirtschaftliche Substanz unseres Wohlstandes erhalten. Niemand in Deutschland wird mit den Folgen des Krieges alleingelassen.
Die neue Lage erfordert erneut eine konsequente Antwort: Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert. Dies wahrt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes.
Es werden mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht. Durch Einsparungen wird die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert. Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Für den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für den Abwehrschirm werden als Krisenreaktion die notwendigen Ressourcen mobilisiert. Die Einschränkungen in der kurzfristigen Verfügbarkeit von Energie und die extremen Steigerungen und Schwankungen in den Preisen für Energie stellen jetzt eine außergewöhnliche Herausforderung für die deutsche Volkswirtschaft dar. Auf die Aggression Russlands reagieren wir entschlossen und stellen heute klar, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass wir die notwendigen finanziellen Ressourcen aufbringen um gegenzuhalten. Dafür stellen wir, auch als Signal an Russland und für die Planbarkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen, bereits heute ein so hohes Finanzvolumen zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können darauf vertrauen, dass der Abwehrschirm mit ausreichenden finanziellen Ressourcen ausgestattet ist. Das Volumen ist erheblich, aber gemessen an der Größe und Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft verhältnismäßig und langfristig tragbar. Die fiskalischen Reserven Deutschlands werden weiterhin nicht ausgeschöpft, um stets Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Die fiskalische Resilienz und nachhaltige Finanzstabilität des deutschen Staates wird geachtet.
Die Fiskalpolitik wird die Inflation nicht zusätzlich befeuern. Für den Bundeshaushalt wird daher ab dem nächsten Jahr weiter mit der Regelgrenze der Schuldenbremse geplant. Dafür sind weiterhin Priorisierungen im Haushalt notwendig. Die deutschen Bundesanleihen werden so weiterhin das höchste Vertrauen der Finanzmärkte genießen.
Auch auf europäischer Ebene gilt es, gemeinsame Beschlüsse zu einer Dämpfung der Gas- und Strompreise herbeizuführen. Dafür werden wir uns als Bundesregierung einsetzen.
Aufgrund integrierter europäischer Gas- und Strommärkte ist es elementar, zu gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene zu kommen und die europäischen Überlegungen national miteinzubeziehen.
Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
1. Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs werden wir einen zentralen Beitrag leisten, dass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken. Dazu gehört u.a. eine umfassende Verbesserung des Angebots durch Ausschöpfung aller Potentiale der Erneuerbaren Energie, bei der Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals). Wir schaffen außerdem jetzt die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird weiter priorisiert und beschleunigt: Wir werden dafür sorgen, dass die geplanten Ausschreibungen für Offshore-Windparks so schnell wie möglich umgesetzt werden. Zudem werden wir mit Ländern, in denen die Möglichkeit zur Erschließung neuer Gasfelder besteht, im Rahmen der Verpflichtungen des Pariser Klimabkommens zusammenarbeiten, um die ausfallenden russischen Gaslieferungen durch neu erschlossenes LNG-Angebot zu ersetzen. Wir werden im Rahmen der aktuellen europäischen Diskussion den vernetzten Ausbau gemeinsamer Flächen für Offshore Wind, den Ausbau von Interkonnektoren sowie paneuropäische Investitionen in Wasserstoff-kompatible Pipeline-Infrastruktur vorantreiben. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung eingespeicherte Gasmengen über die Wintermonate wieder dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
Dafür werden Spot- und Terminmärkte genutzt.
Die Bundesregierung appelliert an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken, und achtet darauf, dass die Preissignale soweit wie möglich wirken. Zudem hat die Bundesregierung bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen, u.a. die Verordnungen zur Senkung des Energieverbrauchs, die Einführung eines Regelenergieproduktes, das Aufsetzen einer umfassenden Energiesparkampagne und Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz, die fortlaufend angepasst werden.
2. Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen stärker
von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren und dies auf ihrer Stromrechnung sehen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Es soll administrativ handhabbar sein und zeitlich schnell umgesetzt werden. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
3. Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse. Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Dadurch werden diese finanziell spürbar und sichtbar entlastet. Die Abfederung ist eine temporäre Maßnahme. Daher werden die Preise (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden. Ziel ist auch hier, sie administrativ handhabbar zu machen und zeitlich schnell umzusetzen.
Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse entlang der voranstehenden Leitlinien wird unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
4. Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Dadurch werden die Maßnahmen der Krisenbewältigung von allgemeinen politischen Vorhaben unterschieden. Die Möglichkeiten der Nutzung des WSF sind deshalb auf folgende Aufgaben begrenzt:
a. Finanzierung der Gaspreisbremse.
b. Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse wird weiterhin die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen. Bei Bedarf können bei Auseinanderfallen der Umsetzung der Entlastung und Abschöpfung jedoch Mittel aus dem WSF als Liquiditätshilfe zeitlich begrenzt genutzt werden.
c. Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, stehen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung. Diese richten sich zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden.
d. Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und KMU-Programm gehen in diesen Maßnahmen auf.
5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
6. Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.
7. Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie. Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.
Die hier beschriebenen Maßnahmen des Bund helfen auch Ländern und Gemeinden. Auch Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen wie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen profitieren vom Abwehrschirm. Hierdurch sinken potentielle Belastungen bei Ländern und Kommunen, die andernfalls diese Unternehmen und Einrichtungen stärker unterstützen müssten. Vor diesem Hintergrund und angesichts der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des WSF erwartet der Bund bei den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern zur Finanzierung des Entlastungspakets III, dass die Länder ihren finanziellen Beitrag erbringen können.