Wichtiger Hinweis Sondernutzung Innenstadt – 2019!

Werte Händler und Gewerbetreibende der Gothaer Innenstadt,
anbei finden Sie einen wichtige Hinweis zum Antragstellung der Sondernutzung vor Ihren Innenstadtgeschäften.

Nach Dialog mit der Dezernat II / Tiefbauamt – Abteilung Sondernutzung, werden nicht wie in den Vorjahren, automatisierte Sondernutzungsanträge , wie gewohnt im Januar, an die Gewerbebetriebe versandt. Darüber soll noch eine kurzfristige, postalische  Info an säumige Antragsteller verteilt werden. Wir haben bedenken, dass Sie im weihnachtlichen Trubel, eine solche Information aus den Augen verlieren und möchten hier dringend informieren.

Die Tatsache, dass der „automatisierte“  Antrag nicht weiterhin stattfindet, liegt nach Rücksprache mit der Behörde an der geltenden Gesetzeslage.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen ?

Nur wer bis 31.12. einen Antrag auf Sondernutzung eingereicht hat, darf die im Nachgang genehmigte Fläche ab 01.01. auch weiterhin nutzen. Somit besteht die Gefahr, dass säumige Antragsteller mit einem Bußgeld zu rechnen haben.

Im Anhang stellen wir Ihnen den Antrag für Ihren Straßenreiter / Straßenstopper / die Warenpräsentation, sowie mögliche Tischen & Stühlen, als Link  zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich die Nutzung für Ihren Außenbereich auch für 2019 auf diesem Weg, legitimieren.
Wir empfehlen Ihnen eine Skizze über die Art und Form der Platzierung, dem Antrag beizulegen und die Bearbeitung ohne mögliche Rückfragen zu beschleunigen.

 Über diese Änderung wird auch im nächsten Rathauskurier informiert!

Bitte laden Sie sich das notwendige Formular hier

 

Wir bedauern die Umstände und werden die Dialog zu den entsprechenden Abteilungen suchen.

Ihr Vorstand des Gewerbeverein Gotha e.V.


 

Erinnerung!

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Gewerbeverein Gotha: „Kooperation ist wirtschaftlich die Chance in der Region“
Ein frohe Weihnachtszeit wünscht Ihr Gewerbeverein!

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