Liebe Mitglieder des Gewerbevereins Gotha,
wir möchten Sie auf eine wichtige Änderung hinweisen, die seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen in Kraft tritt. Ab diesem Datum gibt es eine neue Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme, die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen Sie dieses bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt melden. Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme von Systemen nach dem 1. Juli 2025.
Welche Informationen müssen gemeldet werden?
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der TSE und des elektronischen Aufzeichnungssystems
- Anzahl der verwendeten Systeme
- Software und Software-Version des Systems
- Seriennummer und BSI-Zertifizierungs-ID des Systems
- Hersteller und Modell des Systems
- Datum der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme des Systems
Wie können Sie die Meldung einreichen?
Die Meldung kann über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERIC-Schnittstelle erfolgen.
Wenden Sie sich an Ihr Steuerbüro!
Für die korrekte und fristgerechte Meldung empfehlen wir Ihnen, sich an Ihr Steuerbüro zu wenden. Die Mitarbeiter dort können Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Informationen und der Einreichung der Meldung behilflich sein.
Bitte beachten Sie, dass die Nichtbeachtung der Meldepflicht zu Bußgeldern führen kann.
Ihr Gewerbeverein Gotha