Öffnungsschritt U50 – Hinweis (Stand 13.06.) Weitere Lockerungen ab Mittwoch / 16.06. 2021

Öffnungsschritt U50 – Hinweis (Stand 13.06.) Weitere Lockerungen ab Mittwoch / 16.06. 2021

Sollte die Inzidenz weiterhin unter <50 bleiben, öffnen wir ab Mittwoch (16.06.) mit Öffnungsschritt 50

GASTRO

Außengastro:

  • keine Terminvereinbarung notwendig
  • Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Innengastro:

  • Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Hotels, Pensionen

  • einmaliger Test* bei „Anreise“ und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Einzelhandel

  • keine Test- / Testnachweispflicht
  • keine Kontaktpersonennachverfolgung

Tanzschulen, Ballettschulen , Yogaschulen etc.

(in geschlossenen Räumen)

  • in Kleinstgruppen (5 Personen)
  • Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich

Körpernahe Dienstleistungen

(Friseurbetrieben, Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios, Solarien )

Keine weiteren zusätzlichen Lockerungen.

  • Kontaktnachverfolgung erforderlich
  • negatives Testergebnis*, sofern eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht oder nicht durchgängig getragen werden kann

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Wochenstart!

* außer bei vollständig geimpften Personen + 14 Tage; sowie genesene Personen

Unternehmensnachfolge in der Krise?!
Wichtiger Hinweis! (Stand 09.06.)

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