Sollte die Inzidenz weiterhin unter <50 bleiben, öffnen wir ab Mittwoch (16.06.) mit „Öffnungsschritt 50„
GASTRO
Außengastro:
- keine Terminvereinbarung notwendig
- Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Innengastro:
- Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Hotels, Pensionen
- einmaliger Test* bei „Anreise“ und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Einzelhandel
- keine Test- / Testnachweispflicht
- keine Kontaktpersonennachverfolgung
Tanzschulen, Ballettschulen , Yogaschulen etc.
(in geschlossenen Räumen)
- in Kleinstgruppen (5 Personen)
- Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Körpernahe Dienstleistungen
(Friseurbetrieben, Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios, Solarien )
Keine weiteren zusätzlichen Lockerungen.
- Kontaktnachverfolgung erforderlich
- negatives Testergebnis*, sofern eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht oder nicht durchgängig getragen werden kann
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Wochenstart!
* außer bei vollständig geimpften Personen + 14 Tage; sowie genesene Personen