Überbrückungshilfe für Unternehmen

Überbrückungshilfe für Unternehmen

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.

Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

Antragsberechtigt sind:

1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

2. Selbstständige

Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen

Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

-> Erfahren Sie hier alles über das 2stufige Antragsverfahren!
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

THÜRINGER VERORDNUNG zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen…
Pressemitteilung Nr. 067 / 2020 – 03. Juli 2020 | Kurzarbeitergeld erhöht sich je nach Dauer

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