Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung

Das Thüringer Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen.

Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zuletzt am 27. Juli 2021 überarbeitet (gültig ab 28. Juli 2021). Mit dieser Verordnung wurden die Infektionsschutzregeln an die stark gesunkenen Infektionszahlen angepasst und weiterführende Öffnungsschritte geregelt. Der Regelungsbereich der Verordnung umfasst thüringenweite Maßnahmen bei einer lokalen Sieben-Tage-Inzidenz deutlich unter einem Wert von 35. Das bedeutet, es gibt keine allgemeinen Verbote oder Schließungen. Alle Bereiche sind grundsätzlich geöffnet. Je nach Infektionsgefahr gelten entsprechende Infektionsschutzkonzepte.

Alle bis dato unterschriebenen Verordnungstexte im Original sowie Begründungen und Bußgeldkataloge finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich.

Maßnahmen im Überblick ab 28. Juli 2021
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