Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Am 28. Mai hat der Bundestag das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet und damit ein weiteres Paket auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 % vor, damit Gastronomiebetriebe die Krise gut überstehen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen so gut wie möglich durch diese Krise kommen. Auch die Steuerpolitik trägt dazu bei, dass sich wirtschaftlich besonders betroffene Akteure jetzt stabilisieren und nach der Krise schnell wieder erholen können.
Wie die Hilfen aussehen, ist hier zu erfahren.