Stellungnahme zu den angekündigten Lockerungen der 3G-Regeln in Thüringen für Einzelhandel, Gastronomie und Frisöre!

Stellungnahme zu den angekündigten Lockerungen der 3G-Regeln in Thüringen für Einzelhandel, Gastronomie und Frisöre!

Die Thüringer Landesregierung strebt eine Änderung der Corona-Regeln zum 7. Februar an. Künftig soll beim Einkaufen, in der Gaststätte oder beim Frisör wieder die 3G-Regel gelten.

Wir, die Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach, sowie die Moses-Häuser Gotha und Saalfeld, als Initiatoren des Normenkontrollverfahrens [1] zu 2G im Einzelhandel, sehen diese Entscheidung als längst überfälligen Schritt zur Normalität an und fühlen uns, mit der durch den Gothaer Einzelhändler Andreas Dötsch eingereichten Klage, auch in Hinblick auf das noch ausstehende Urteil, bestätigt.

Ebenso danken wir Aldi, Edeka, Rewe, Lidl und Kaufland für die Solidarität und der öffentlichen Stellungnahme für ein Ende von 2G im Handel.

Ferner sollte weiterhin  diskutiert und ernsthaft in Erwägung gezogen werden, die Maßnahmen zwischen stationärem Einzelhandel und beispielsweise den Lebensmittelmärkten gleichzustellen. Diese Handlungsoption führt zu einer längst überfälligen Abschaffung einer bestehenden Ungleichbehandlung.

Es ist nach unserer Auffassung unabdingbar, die aktuell geltenden Maßnahmen des stationären Einzelhandels mit den Maßnahmen der Geschäfte des täglichen Bedarfs schnellstmöglich anzupassen und somit gleichzusetzen, um weiteren existenziellen Schaden vom ohnehin schwer getroffenen Einzelhandel abzuwehren.

Wir vertreten die Ansicht, dass es aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens keine rechtliche Grundlage für eine Differenzierung von stationärem Einzelhandel und Geschäften des täglichen Bedarfs gibt.
Anhand der RKI-Infektionsstatistik der vergangenen Wochen lässt sich erkennen, dass trotz der geltenden 2G-Beschränkungen im stationären Einzelhandel, das Infektionsgeschehen nicht erheblich eingedämmt worden ist. Nach wie vor ist uns kein Fall einer Ansteckung im lokalen Handel bekannt.

Somit sind die lokalen Einzelhändler keine Pandemietreiber!

Oberste Priorität sollte eine Verlässlichkeit dieser Maßnahmen haben. Sowohl wir Gewerbetreibende als auch die Bürgerinnen und Bürger brauchen kontinuierliche und verlässliche Maßnahmen. Die unzähligen Anpassungen und Verschärfungen sorgen für große Verwirrungen und stoßen mehr und mehr auf ein nachvollziehbares Unverständnis.

Der Gewerbeverein Gotha begrüßt daher die Entscheidung der Thüringer Landesregierung, die Maßnahmen zu lockern und sieht dies als einen Schritt in die richtige Richtung zum Normal-Betrieb und der grundsätzlichen Gleichstellung innerhalb des Handels!

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