Sonderprogramm “Ausbildungszuschuss”

Sonderprogramm “Ausbildungszuschuss”

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat auf Anregung der Industrie- und Handelskammern ein Sonderprogramm “Ausbildungszuschuss” aufgelegt. Dieser Zuschuss an die Thüringer Unternehmen kann ab Mai 2020 über die Kammern ausgezahlt werden.
Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen in den ersten 6 Wochen der Kurzarbeit zu verhindern. Denn anders als bei regulären Beschäftigten greift die Kurzarbeiterregelung bei Auszubildenden erst nach einem Zeitraum von 6 Wochen.

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Ausbildungsbetriebe, deren Ausbildungsverträge bei der IHK Erfurt eingetragen sind und die gemäß §§ 5 ff. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO vom 26.03.2020 in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig oder teilweise geschlossen wurden.
Antragsberechtigt sind auch die Ausbildungsbetriebe, die vor dem 26.03.2020 aufgrund einer regionalen Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichtet waren.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Beantragung erfolgt per Antrag. Dieser steht im Downloadbereich zur Verfügung. Es werden nur postalisch eingereichte Anträge mit Originalunterschrift  zur Bearbeitung entgegengenommen.

Werden auch Anträge per E-Mail entgegengenommen und bearbeitet?

Nein. Nur postalisch eingereichte Anträge mit Originalunterschrift werden zur Bearbeitung entgegengenommen. Anträge per Mail werden nicht bearbeitet.

Welche Ausbildungsverhältnisse werden berücksichtigt?

Berücksichtigungsfähig sind nur die bei der IHK Erfurt eingetragenen Ausbildungsverhältnisse, die von der vollständigen oder teilweisen Betriebsschließung tatsächlich betroffen waren.
Sofern noch Ausbildungsverhältnisse bei anderen Thüringer Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern eingetragen sind, müssen Sie bei diesen Kammern jeweils separat einen Antrag stellen.

Ist der Zuschuss abhängig von der Unternehmensgröße?

Der Zuschuss wird unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt.

Welcher Zeitraum wird berücksichtigt?

Der Zeitraum der Betriebsschließung ab dem 27.03.2020 wird berücksichtigt. Sofern Sie aufgrund der Allgemeinverfügung eines Landkreises oder einer Stadt früher (frühestens ab dem 16.03.2020) schließen mussten, wird dieser Zeitraum mit angerechnet. Der maximal zu berücksichtigende Zeitraum beträgt 42 Tage (inkl. Sonn- und Feiertage). Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der behördlichen Schließungsverfügung bei, soweit Ihr Unternehmen vor dem 27.03.2020 geschlossen wurde.

Muss das Unternehmen insgesamt für die Dauer von sechs Wochen geschlossen sein?

Nein, bei einer Betriebsschließung von weniger als sechs Wochen wird die Billigkeitsleistung nur für diesen Zeitraum gewährt.

Welcher Betrag wird konkret erstattet?

Die Höhe der Billigkeitsleistung beträgt 80 Prozent der nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 a) BBiG nachweislich für die Dauer von bis zu sechs Wochen fortgezahlten Bruttoausbildungsvergütungen zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Ausbildungsbetrieb).

Ist ein Antrag bei überbetrieblicher Ausbildung möglich?

Nein, ein Antrag für überbetriebliche Ausbildungsverhältnisse ist nicht möglich, da hierdurch eine Doppelförderung entstehen würde.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss spätestens am 31.07.2020 bei der IHK Erfurt eingegangen sein.

Welche Unterlagen müssen zum Antrag eingereicht werden?

Es sind die Entgeltabrechnungen der betroffenen Monate einzureichen.
Außerdem muss die Auszahlung der Ausbildungsvergütung während der vollständigen oder teilweisen Betriebsschließung durch Kopie der Bankauszüge nachgewiesen werden. Ist auf dem Bankauszug die Zahlung an den einzelnen Auszubildenden nicht ersichtlich, sind zudem geeignete Nachweise in Kopie beizufügen (Sammler, Ausgabeprotokolle, Lohnjournal etc.)

Muss der Ausbildungsvertrag auch mit eingereicht werden?

Nein. Nur dann, wenn sich bei der Ausbildungsvergütung zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, die in dem uns vorliegenden Vertrag nicht ersichtlich sind. In dem Fall reichen Sie bitte einen aktuellen Ausbildungsvertrag bzw. die Änderungsgrundlage (z.B. Vereinbarung, Tarifvertrag, …) ebenfalls mit ein.

Kann der Zuschuss auch schon für Schließtage im Mai geltend gemacht werden?

Ja. Auch die Zeiten im Mai werden schon bei der Berechnung berücksichtigt. Die Entgeltabrechnung und der Zahlungsnachweis für Mai sind nach Erstellung unverzüglich nachzureichen – spätestens jedoch bis zum 15.07.2020.

Der Antrag inkl. aller Unterlagen wurde bei der IHK eingereicht. Wie geht es weiter?

Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach erfolgter positiver Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie per Post in doppelter Ausfertigung einen Vertrag über die Gewährung der Billigkeitsleistung, wovon Sie ein Exemplar unterschrieben zurücksenden. Im Anschluss daran wird die Zahlung auf die im Antrag angegebene Bankverbindung angewiesen. Im Zuge einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie von zwischenzeitlichen Fragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen. Wir werden Sie über die jeweiligen Bearbeitungsschritte per E-Mail informieren.
Bei Fragen zum Antrag stehen Ihnen unsere Bildungsberater gern zur Verfügung.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Billigkeitsleistung?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Billigkeitsleistung.

Wie hoch sind die Obergrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020?

Alle dem Unternehmen vom 19.03.2020 bis 31.12.2020 gewährten Beihilfen nach der „Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ dürfen zusammen den zulässigen Höchstbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen. Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 120.000 EUR. Für Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 100.000 EUR.
Quelle: IHK Erfurt
LÖFFLERPREIS 2020 – DER AZUBI-PREIS
Downloads: Checklisten und Muster-Hygienekonzepte für Wiedereröffnung von Restaurants und Hotels

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.