Sondermaßnahmen Corona-Krise

Sondermaßnahmen Corona-Krise

Ein Thüringer Schutzschirm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

Die Folgen der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat inzwischen weltweit alle wichtigen Wirtschaftsräume erfasst. Unumstritten ist, dass derzeit der Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Virus sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems höchste Priorität eingeräumt werden muss. Bund und Freistaat haben die hierzu notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht und prüfen fortlaufend, ob weitere Schritte eingeleitet werden müssen.

Wirtschaftspolitisch geht es darum, die Folgen der Krise soweit wie möglich zu begrenzen. Kurzfristig steht dabei neben der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung im Vordergrund, dass es nicht zu einer großen Zahl an Unternehmensinsolvenzen kommt. Denn ansonsten besteht die Gefahr sich selbstverstärkender Effekte, die zu einer systemischen Krise und einem Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystem führen könnten.

Maßnahmen des Bundes

Auf Bundesebene wurden bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zu nennen sind insbesondere der erleichterte Zugang und die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen durch die großzügige Gewährung von Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen sowie der am 13. März verkündete Schutzschild für Unternehmen durch volumenmäßig unbegrenzte Bereitstellung von Darlehen und Bürgschaften. Notwendige Änderungen des Insolvenzrechts werden derzeit auf den Weg gebracht.

Die Ankündigung des Bundes, unbegrenzt Mittel zur Verfügung stellen zu wollen, ist nicht nur Ausdruck der Bereitschaft, die Menschen und Wirtschaft zu unterstützen. Sondern sie zeigt auch, welcher Bedeutung die Bundesregierung der Abwehr einer systemischen Wirtschaftskrise beimisst. Die Länder sind nun aufgefordert, die Bemühungen des Bundes zu ergänzen und einen zusätzlichen Impuls zu setzen, insbesondere im Hinblick auf die Betroffenen, die nicht unter die Programme und Maßnahmen des Bundes fallen.

Ein Thüringer Schutzschirm für die gewerbliche Wirtschaft

Es besteht auf allen staatlichen Ebenen daher Einigkeit, dass hierfür die notwendigen (auch unorthodoxen) Maßnahmen ergriffen und die entsprechenden finanziellen Mittel mobilisiert werden. Die Schuldenbremse und auch die Regelungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes sehen für Notsituationen wie die aktuelle explizit vor, dass von den festgelegten Obergrenzen für die Kreditaufnahme abgewichen werden kann. Folgende Maßnahmen sind daher in der aktuellen Situation notwendig:

  1. Sicherung der Liquidität der Unternehmen durch Sofortkredite, den leichten Zugang zu staatlichen Bürgschaften und auch die Stundung von Bankkrediten.
  2. Die Entschädigung der Unternehmen für Ertragsausfälle gemäß den gesetzlichen Regelungen z. B. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
  3. Wo dies nicht ausreicht, Stärkung der Eigenkapitalausstattung mittels Zuschüssen und Nachrangdarlehen – und notfalls auch direkten Staatsbeteiligungen in systemrelevanten Unternehmen.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Freistaat Thüringen in einem ersten Schritt finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. EUR bereit.

Diese Mittel sollen dazu dienen, sowohl die notwendigen Entschädigungen gegenüber der gewerblichen Wirtschaft zu begleichen als auch der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen dienen. Dabei werden wir uns aller zur Verfügung stehenden Instrumente bedienen, insbesondere dem klassischen Zuschuss als auch der Vergabe von Nachrangdarlehen. Soweit notwendig und geboten, werden wir auch direkte Beteiligungen an strategisch wichtigen Unternehmen eingehen. Beihilferechtliche Sonderregelungen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise werden auf europäischer Ebene derzeit abgestimmt.

Konkrete Maßnahmen

  • Corona-Soforthilfe Thüringen

Analog zu den vor einigen Jahren gewährten Hochwassersoforthilfeprogramm sollen über das Soforthilfeprogramm Klein- und Kleinstunternehmen unbürokratisch und schnell eine Unterstützung in Form einer einmaligen nicht rückzahlbaren Liquiditätshilfe gewährt werden. Antragsberechtigt sind im Haupterwerb gewerbliche Unternehmen und Freiberufler. Die Unternehmen erläutern im Rahmen einer Eigenerklärung, dass sie von der Coronakrise betroffen sind. Die TAB plausibilisiert die Angaben. Einzureichen sind eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Jahres 2019 sowie eine Kopie der Gewerbeanmeldung.

Die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen und Freiberufler erhalten eine einmalige nicht rückzahlbare Liquiditätshilfe von:

  • EUR 5.000,00 für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
  • EUR 10.000,00 für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • EUR 30.000,00 für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Thüringen Kapital XXL

Wir werden das bestehende Thüringen-Kapital Programm ausweiten und die Konditionen verbessern. Dabei werden wir angesichts der Situation und der besonderen Umstände den beihilferechtlichen Rahmen vollständig ausschöpfen.

Die Förderung erfolgt dabei in Form von langfristigen Nachrangdarlehen, die Eigenkapitalcharakter haben.  Denn es handelt es sich um Finanzinstrumente, die im Insolvenzfall gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger nachrangig behandelt und nicht explizit besichert werden. Die Darlehenssummen belaufen sich auf einen Betrag zwischen 20.000 und 200.000 Euro pro Antragsteller und Projekt. Die Standardlaufeit beträgt zehn Jahre, die ersten sechs Jahre bleiben tilgungsfrei. Damit gewinnen die Unternehmen im Freistaat die notwendige Zeit, wieder auf die Beine zu kommen.

  • Thüringenfonds für strategische Unternehmen

Bei Bedarf werden wir über die Beteiligungsmanagement Thüringen GmbH bestehende Fonds stärken. Dies gilt für Innovationen genauso wie für Gründer- und Start-ups Fonds. Bei Bedarf werden wir weiterhin einen „Thüringenfonds“ einrichten, der strategisch wichtige Unternehmen unterstützt. Dabei werden wir sowohl offene als auch stille Beteiligungen eingehen und die dafür notwendigen Mitteln im Rahmen des Beihilferechts zügig und unbürokratisch zur Verfügung stellen.

  • Liquiditätsprogramm Thüringen

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen etablierte Förderinstrumente wie das Bürgschaftsprogramm oder der Thüringer Konsolidierungsfonds zur Verfügung. Dabei werden wir für den Konsolidierungsfonds die Darlehenssumme von 1 auf 2 Millionen Euro anheben und die Öffnung des Programms für von der Corona-Krise besonders betroffene Branchen wie das Gastgewerbe oder Messebaufirmen. Auch werden wir ein zusätzliches Liquiditätssicherungsprogramm bereitstellen, aus dem Firmen schnell und unbürokratisch zusätzliche Finanzierungshilfen erhalten könnten – und zwar insbesondere für diejenigen Unternehmen, bei denen die Programme des Bundes nicht greifen. Bei den Zinssätzen werden wir den beihilferechtlichen Spielraum umfassend nutzen.

 

Hintergrundinformationen:

 

Bayern geht mit guten Beispiel voran

Im Zusammenhang mit der Verkündung des Katastrophenfalls für Bayern und der Erläuterung der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat der bayerische Ministerpräsident am 16. März weitere Hilfen für die Wirtschaft angekündigt. So werde Bayern zusätzlich zu den Mitteln des Bundes ein Sondervermögen von bis zu 10 Milliarden Euro für Hilfen im Umfeld der Corona-Krise einrichten. Daraus sollen drei Maßnahmen finanziert werden:

  • Die Landesförderbank (LfA) erhält einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen Euro, Ausfallbürgschaften werden auf bis zu 80 bis 90 Prozent erhöht.
  • Einrichtung eines sog. Bayernfonds, aus dem sich der Freistaat Bayern „im absoluten Notfall“ an Unternehmen beteiligen könne, um Betriebe am Laufen zu erhalten.
  • Soforthilfe: Unternehmen, die unmittelbar in Not geraten sind wie Betriebe der Gastronomie oder auch Kulturschaffende, sollen unbürokratisch eine Soforthilfe erhalten. Der Betrag soll zwischen 5.000 und 30.000 Euro liegen.

Übertragung des bayerischen Ansatzes auf Thüringen

Bei Übertragung des bayerischen Ansatzes auf Thüringen ergäbe sich für das einzurichtende Sondervermögen eine Größenordnung von 1,0 -1,5 Mrd. Euro. Als Orientierung können dabei folgende Relationen herangezogen werden (jeweils Verhältnis Thüringen zu Bayern):

  • Bevölkerung (2018): 16,4 Prozent
  • Bruttoinlandsprodukt (2018): 10,2 Prozent
  • Betriebe (mit steuerpflichtigen Umsätzen über 17.500 Euro 2017): 12,0 Prozent
  • Erwerbstätige (2018): 13,7 Prozent
  • Landeshaushaltsvolumen (2020): 18,5 Prozent

 

Danke Matthias Hey, für die rasche Information und die gute Arbeit !

#wirpackendas

 

 

Zuarbeit von Tankred Schipanski, MdB
++Update++ Öffnungszeiten der Einzelhandelsgeschäfte im Landkreis!

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