Soforthilfen durch den Freistaat Thüringen – Antrag und Verfahren / Andreas Bühl MdL

Soforthilfen durch den Freistaat Thüringen – Antrag und Verfahren / Andreas Bühl MdL

Soforthilfen durch den Freistaat Thüringen – Antrag und Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren Unternehmer,
wie in meinem letzten Schreiben bereits angekündigt, ist es nun gelungen mit dem Wirtschaftsministerium eine Lösung für nicht rückzahlbare Soforthilfen zu erzielen. Diese Maßnahme ist mir ganz besonders wichtig, um insbesondere unserer kleinteiligen Wirtschaft über die schweren nächsten Wochen zu helfen. Hierbei handelt es sich nicht um Kredite, sondern um Zuschüsse.

Anbei will ich Ihnen einige Hilfestellungen zur Beantragung geben:

  • Das Antragsformular umfasst nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt.
  • Das Antragsformular wird am Montagnachmittag auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de/corona eingestellt. Außerdem ist er auf den Portalen der Kammern abrufbar.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden sich dann ebenfalls dort.
  • Die Anträge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Dabei gilt:
    • Industrie- und Gewerbebetriebe beantragen bei der IHK-Südthüringen
    • Handwerksbetriebe beantragen bei der Handwerkskammer Erfurt
    • alle weiteren Antragsteller, insbesondere von freien Berufen, wenden sich direkt an die Aufbaubank

Von persönlicher Vorsprache sollte abgesehen werden.

  • Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll.
  • Telefonisch ist die Aufbaubank unter der Hotline 0800-534-5676 erreichbar
  • Die IHK Südthüringen ist unter 03681 362 222 oder corona-hotline@suhl.ihk.de zu erreichen
  • Die Handwerkskammer Erfurt ist unter 0361 67 07 8888 oder covid-beratung@hwk-erfurt.de zu erreichen.
    Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Handwerk bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die freien Berufe und die Kreativwirtschaft.

Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte).

Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Das Soforthilfeprogramm des Freistaates richtet sich bisher allerdings nur an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Weitere Hilfen werden in dieser Woche im Deutschen Bundestag sowie am Freitag im Bundesrat beschlossen. Nach Mitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums sind größere Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann.

Um weiterhin die Liquidität der Thüringer Unternehmen sicherzustellen, können Anträge für Steuererleichterungen gestellt werden. Die Thüringer Steuerverwaltung bietet hierfür jetzt ein einfaches Antrags-Formular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter finanzamt.thueringen.de heruntergeladen werden.

Für Rückfragen und Anregungen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bühl, MdL

PS: Gerne können Sie diese Hinweise auch an Interessierte weiterverteilen. Ihnen und Ihren Mitarbeitern wünsche ich vor allem viel Gesundheit!

Antrag SOFORTHILFE – DOWNLOAD!
Wichtiger zum KUG für Arbeitnehmer !

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