Wir haben für Sie bei der Thüringer Aufbaubank nachgefragt.
Gewerbeverein: „Zuerst einmal ein riesen Lob für die wahnsinnig gute Arbeit der letzten Wochen im Bezug auf die Soforthilfen und anderen wirtschaftsunterstützenden Programmen. Täglich erreichen uns Mails über alle Kanäle, wo hauptsächlich Solo-Selbstständige beklagen, noch keine Soforthilfe bekommen zu haben.
Lässt sich denn schon in etwa aussagen, wann der letzte Antragsteller vom März mit einer Zahlung rechnen kann und wie das zeitliche Zeitfenster ist, bis die mögliche Ausschöpfung aus dem Bundesbudget nachträglich erfolgt.“
Thüringer Aufbaubank – 22.04. 2020 / 14.15 Uhr : „Wir gehen davon aus, dass wir Anfang kommender Woche (Anmerkung: 04.-08.05) alle Anträge bis zum 01.04. bearbeitet haben. In den ersten Tagen hat uns die größte Zahl von Anträgen erreicht (gut 20.000). Aktuell liegen wir bei 33.000 bearbeiteten Anträgen. Etwa ein Viertel der Anträge war unvollständig, fehlerhaft oder mehrfach gestellt. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Anträgen kann ggf. ein Antrag neu gestellt werden, darauf weisen wir im Bescheid hin. Damit gilt aber natürlich das neue Antragsdatum.
Wegen der Differenz zur Bundeshilfe gehen wir ebenfalls ab kommender Woche direkt auf die relevanten Firmen zu. Diese müssen also nicht selbst aktiv werden, sondern werden von uns angeschrieben. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig, wir benötigen aber noch einige Informationen, die der Bund zusätzlich haben möchte.“