Pressemitteilung Nr. 075 / 2020 – 27. Juli 2020 | Agentur für Arbeit Gotha

Pressemitteilung Nr. 075 / 2020 – 27. Juli 2020 | Agentur für Arbeit Gotha

Digitaler Lotse prüft Anspruch auf Grundsicherung | Schneller vorab Check, ob Anspruch besteht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen digitalen Lotsen entwickelt, mit der Menschen, die auf Grund der Corona-Pandemie prüfen können, ob sie einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) haben. „Seit Beginn der Corona-Krise arbeitet der IT-Bereich der BA intensiv an der Weiterentwicklung unserer Online-Plattform und hat neue eServices entwickelt, die Betroffenen schnell und einfach zur Verfügung stehen und sie bei wichtigen Fragen unterstützen. So wird unnötiger Aufwand, z.B. durch Beantragung von Grundsicherung vermieden, wenn kein Anspruch darauf besteht. Sofern ein Anspruch besteht, erfolgt die Weiterleitung zum Antrag auf Grundsicherung. Dieses Angebot ist gerade für Soloselbstständige und Beschäftigte, die durch die Krise Einkommensverluste haben, konzipiert“, erläuterte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Kunden, die während der Corona-Krise in finanzielle Nöte geraten, können Unterstützungsleistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen. Betroffene können ihren Anspruch in einem neuen eService überprüfen. In fünf einfachen Schritten lässt sich in einem Chatbot ermitteln, ob möglicherweise ein Anspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine automatische Weiterleitung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Der sogenannte „digitale Lotse“ ist auf den Internetseiten der Grundsicherung zu finden. Die Ergebnisse des Chatbot-Dialogs sind rechtlich nicht bindend.

Der digitale Lotse ist unter: www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung zu finden.

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