Pressemitteilung Agentur für Arbeit Gotha Nr. 095

Pressemitteilung Agentur für Arbeit Gotha Nr. 095

Anstieg der Kurzarbeit im November erwartet

Firmen müssen eventuell neue Anzeige für Kurzarbeit stellen

Ab dem 02. November 2020 gelten bis vorerst Ende November weitgehende Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Hotels und Gaststätten sind ebenso, wie Fitnessstudios, Bäder, Freizeiteinrichtungen und andere Branchen besonders betroffen. Neben den angekündigten finanziellen Hilfen des Bundes, können betroffene Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter nutzen. Wichtig ist dabei, dass die Anzeige der Kurzarbeit rechtzeitig bei der Arbeitsagentur eingehen muss. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eventuell eine neue Anzeige der Kurzarbeit erstellen müssen. Dies ist dann notwendig, wenn drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen wurde.

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen hat im März Kurzarbeit für 12 Monate angezeigt und genehmigt bekommen. Für die Monate März bis Juni wurde Kurzarbeit abgerechnet. Von Juli an wurde keine Kurzarbeit mehr genutzt und abgerechnet. Damit ist drei Monate in Folge (Juli bis September) keine Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt. Ab November soll wieder Kurzarbeit genutzt werden. In diesem Fall ist eine neue Anzeige der Kurzarbeit zwingend erforderlich. Andernfalls kann keine Kurzarbeit in Anspruch genommen werden.

Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Kurarbeit sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Zusätzlich gibt es einen Chatbot, der bei dem Ausfüllen der Anzeige für Kurzarbeit hilft. Dieser ist abrufbar unter https://kurzarbeit-einfach.de. Es werden Fragen zum Unternehmen und den betroffenen Mitarbeitern gestellt und im Ergebnis erhält die Firma eine komplett ausgefüllte Anzeige für Kurzarbeit, die sie ausdrucken und an die Arbeitsagentur senden können.

„Die erneuten Einschränkungen belasten die Wirtschaft sehr. Ich erwarte, dass die Zahlen der Kurzarbeiter dadurch im November deutlich ansteigen werden. Wir sind personell gut aufgestellt, um Anzeigen für Kurzarbeit schnell bearbeiten zu können. Auch die Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes geschieht zeitnah. Während des Lockdowns im März und April haben wir zahlreiche Mitarbeiter zur Kurzarbeit geschult, die bei dem zu erwartenden erhöhten Aufkommen an Anzeigen und Abrechnungen schnell einspringen und die Teams personell verstärken können. Ich hoffe, dass dieser Lockdown zeitlich begrenzt bleibt und sichere den Unternehmen unsere volle Unterstützung bei Kurzarbeit zu. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht unser gemeinsamer Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung“, erklärte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

 

Agentur für Arbeit Gotha
Schöne Aussicht 5
99873 Gotha

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