Kampagnenhinweis: „ÖFFnEN mit Verantwortung – GESCHLOSSEN gegen Entmündigung!“

Kampagnenhinweis: „ÖFFnEN mit Verantwortung – GESCHLOSSEN gegen Entmündigung!“

ÖFFnEN mit Verantwortung – GESCHLOSSEN gegen Entmündigung!
Eine Aktion von markt intern Verlag GmbH

Durch die andauernden Lockdown-Maßnahmen bleiben derzeit zigtausende von mittelständischen Fachgeschäften und -betrieben, Friseur- und Kosmetikstudios sowie Gastronomen, Hotels und viele weitere nach wie vor geschlossen. Die meisten sind inzwischen akut in ihrer Existenz bedroht. Für sie alle zählt jeder Tag. Um eine andauernde Schließung dieser Geschäfte zu rechtfertigen, müssten die Gründe, die zur Schließung geführt haben, andauern und immer noch schwerer wiegen als die stetig wachsende wirtschaftliche Existenzgefahr. Am Maßstab der im November getroffenen Prognose gemessen, ist das nicht der Fall. Deshalb fordern wir ein Szenario B, das ÖFFnEN mit Verantwortung!

Alle von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmer, die unsere Einschätzung teilen, fordern wir auf, sich der Aktion „ÖFFnEN mit Verantwortung„anzuschließen. Bringen Sie dazu einfach eines der beiden oder beide Motive „ÖFFnEN mit Verantwortung – GESCHLOSSEN gegen Entmündigung!“ als Plakate an Ihrem Schaufenster an und laden Sie ein Foto auf einem social media-Kanal !

Ergänzend hierzu bieten wir Ihnen mehrere Mustervorlagen für Protestbriefe an, die Betroffene der vorgenannten Branchen an die (auf Landesebene) Verantwortlichen der gegenwärtigen Maßnahmen verschicken können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dem Kampagnenorganisator „Markt Intern“ Verwendung der Vorlage eine Kopie Ihres finalen Briefes zusenden könnten, entweder per E-Mail (oeffnen-mit-verantwortung@markt-intern.de) oder traditionell mittels Fax unter der Rufnummer +49 (0) 211 6698-222.


 

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Sie können die Dateien auch direkt in Ihren Netzwerken teilen und kommentieren.
Die Nutzung der Dateien steht unter einer einzigen Bedingung: Bitte achten Sie unter allen Umständen auf einen höflichen Umgangston, denn – das wissen Sie als Händler – es ist der Ton, der die Musik macht!

Zum Hintergrund der Aktion: Unser Appell an die politischen Entscheider   
Stand: 18.01.2021

Die dem zweiten Lockdown zugrunde liegende Prognose hat sich nicht bewahrheitet

Im November 2020 wurde argumentiert, die Lock-down-Maßnahmen seien notwendig, um eine bessere Kontaktverfolgung zu erreichen. Dafür sollte die Zahl der Neuinfektionen auf maximal 50 pro 100.000 Einwohner abgesenkt werden. Strengere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum hielt man für einen wirksamen Weg, um dieses Ziel innerhalb von wenigen Wochen zu erreichen.

Der Inzidenzwert lag im November 2020 bundesweit bei knapp unter 130. Heute, nach einem mehr als 2-monatigen Lockdown, liegt er bei knapp unter 150.

Wir stellen fest: Der eingeschlagene Weg hat nicht zum Ziel geführt. Die Prognose, die Inzidenzzahlen würden durch den Lock-down des öffentlichen Raums innerhalb kurzer Zeit auf einen als tolerabel betrachteten Wert sinken, traf nicht ein.

Eine neue Lagebeurteilung ist erforderlich

Vor diesem Hintergrund fordern wir alle verantwortlichen Entscheider dazu auf, die Lockdown-Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Nicht morgen. Nicht übermorgen. Sondern heute! Es muss ein neuer Weg zum Umgang mit der Pandemie gefunden werden, bevor allzu viele wirtschaftliche Existenzen planlos – also ohne nachvollziehbare Beurteilung der Pandemielage – zerstört werden.

Wir räumen ein, dass es schwierig ist, die Gefahren einer so noch nie dagewesenen Pandemie richtig einzuschätzen und angemessene Maßnahmen zu treffen. Es geht uns auch nicht darum, politischen Entscheidern, die aktuell unter schwerstem Druck stehen, Fehler und Irrtümer nachzuweisen oder vorzuwerfen. Auch wäre es müßig, die Berechtigung der Lockdown-Maßnahmen im November und Dezember 2020 nachträglich in Frage zu stellen.

Wir haben aber eine Antwort auf die möglicherweise wichtigste Frage, die sich aufs Ganze bezogen stellt. Diese Frage lautet: Wie lässt sich der Zusammenhalt in der Gesellschaft angesichts der höchst ungleichen Belastungen, die von der Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen ausgehen, sicherstellen? Unsere Antwort lautet: So nicht!

Schon den Anwärtern auf die Polizistenlaufbahn schärft man ein, dass jede neue Lage eine neue Lagebeurteilung notwendig macht. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Gefahrenabwehr. Ein Polizist, der die notwendige Gefahreneinschätzung nicht anstellt, kann wegen Freiheitsberaubung belangt werden. Aus gutem Grund: Das Gewaltmonopol im liberalen Rechtsstaat berechtigt nicht zum willkürlichen Handeln. Es besteht nicht um seiner selbst willen, sondern zum Wohl und im Interesse der Staatsbürger. Regierungen, die Gefahren, die von der Pandemie ausgehen, begrenzen wollen, müssen kompetent polizeilich handeln. Das geht nicht ohne eine fundierte Gefahreneinschätzung.

Kontaktbeschränkungen ohne plausible Grundlage sind Freiheitsberaubung

Maßnahmen, die ohne nachvollziehbare Gefahreneinschätzung getroffen werden, sind staatsbürgerlich nicht hinzunehmen, sondern als Freiheitsberaubung zurückzuweisen. In der Zurückweisung übergriffiger Maßnahmen besteht eine ebenso große Verantwortung von uns allen als Staatsbürgern wie in der Hinnahme begründeter Sonderopfer im Interesse der Allgemeinheit.

Wie aber unterscheidet man das eine vom anderen? Ganz einfach: Durch eine plausible Lagebeurteilung! Die ist umso wichtiger, als es eben gerade nicht um feste Gewissheiten geht. Gewissheiten hat momentan niemand. Es mag zwar sein, dass manche gegenwärtig so tun. Die Eifrigsten unter ihnen ersetzen aber nur die fehlende Gewissheit durch Glaubenssätze und unbegründbare Überzeugungen – aber das ist ein anderes Thema. Sicher ist: Wer Sicherheiten verkündet, ist in der momentanen Situation auf dem Holzweg. Selten dürfte die Unsicherheit über die Grundlage der zu treffenden Entscheidungen so groß gewesen sein wie in der aktuellen Pandemiesituation.

Aber das darf kein Freibrief für einen inkompetenten Umgang mit Plausibilitäten sein. Wir alle müssen uns fragen: Was passiert wahrscheinlich in Szenario A, B und C? Wen und was wollen wir schützen? Wie können wir das voraussichtlich am besten tun? Wo bedarf es eines autoritativen Schutzes, wo kann man auf Freiwilligkeit und Verantwortung der beteiligten Personenkreise setzen?

Gegenwärtig besteht das Szenario A bei Lichte betrachtet darin, dass die Wahrscheinlichkeit der Vernichtung wirtschaftlicher Existenzen exponentiell steigt, mit unübersehbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Dagegen schwindet die Plausibilität, dass diese Strategie Leben rettet, von Tag zu Tag mehr. Denn wer wen wo ansteckt, und vor allem: mit welchen Folgen, erscheint immer unklarer. Es wird deshalb dringend Zeit für alternative Szenarien. Dies ist die Stunde der Politik als Gestaltungsmacht, nicht als Versteckspiel.

Wir fordern politische Phantasie statt Entmündigung!

Die deutsche Bundeskanzlerin begründete die Lock-down-Maßnahmen im November 2020 mit dem Satz:  „Unser Freiheitsbegriff ist darauf angelegt, Verantwortung zu übernehmen.“ Genauso ist es! Tatsächlich mag die Verantwortung der Betroffenen im Herbst 2020 darin gelegen haben, die durch den neuen Lockdown angeordneten Beschränkungen hinzunehmen, um das Wohlergehen der Allgemeinheit zu sichern und andere zu schützen. Aber die im November getroffenen Annahmen über die Ansteckungsentwicklung und die Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Raums hatten allenfalls bis Ende Dezember 2020 eine plausible Grundlage. Im Januar 2021 stellt sich die Lage anders dar. Es stellen sich eine Reihe neuer Fragen. Wie lange will man einen Lockdown durchhalten, um die Inzidenzzahl unter einen bestimmten Höchstwert zu drücken? Ist die Beschränkung des öffentlichen Raums wirklich das richtige Mittel, oder könnte man auch andere Wege beschreiten? Wo liegen die Hotspots? Wie lässt sich der Impfentwicklung Rechnung tragen? Gibt es smarte Instrumente, um die Einhaltung der AHA-Regeln wahrscheinlicher zu machen? Wie geht man mit dem Ansteckungsrisiko im Bereich des ÖPNV um?

Unser Appell: ÖFFnEN mit Verantwortung!

Wer von den Staatsbürgern Verantwortung anmahnt, muss sich selbst verantwortlich verhalten. Dazu gehört im politischen Bereich, auch wenn es schwerfällt, die Angst vor den Wahltagen hintanzustellen und politische Verantwortung zu übernehmen. Wir alle wissen, dass der Kampf gegen COVID-19 Opfer verlangt, wirtschaftlich, sozial und physisch. Zur politischen Verantwortung gehört, diese Bereiche nicht gegeneinander auszuspielen.

Natürlich sind auch Einzelhändler und Konsumenten gefordert. Jede/r muss im jeweiligen Bereich in staatsbürgerlicher Verantwortung handeln. Wir sind uns sicher: Es fehlt nicht an einer überwältigenden Mehrheit, die dazu bereit ist. Diese Mehrheit muss weder angeleint werden noch durch Verbote entmündigt. Stattdessen benötigen wir Anleitungen, Hilfestellungen und gelegentliche Erinnerungen. Am Engagement, auch ehrenamtlich, fehlt es in Deutschland glücklicherweise nicht. Was fehlt, sind konsequent ermutigende und anleitende Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen.

An die politischen Entscheider richten wir deshalb den Appell: Geben Sie den inhabergeführten Einzelhändlern den ihnen zukommenden Platz als Mitstreiter bei der Pandemiebekämpfung zurück! Unsere Prognose ist, dass sie es Ihnen danken werden, indem sie ÖFFnEN mit Verantwortung. Die Plausibilität, dass eine solche Öffnung wirtschaftliche Existenzen rettet, ohne physische Existenzen zusätzlich oder unverantwortlich zu gefährden, halten wir für sehr hoch.

Nennen wir die Option ÖFFnEN mit Verantwortung das Szenario B. Dann möchten wir Ihnen die Frage stellen: Was spricht gegen Szenario B? Wohlgemerkt, nicht abstrakt, sondern unter Zugrundelegung der aktuellen – sorry, aber wir müssen es wiederholen – Lagebeurteilung. Wir sprechen von der gefahrenabwehrbezogenen, nicht der wahlstrategischen, mit irrationalen oder populistischen Ängsten spekulierenden Lagebeurteilung. Unter dieser Annahme finden wir kein plausibles Argument. Geht es Ihnen auch so? Dann handeln Sie entsprechend!

Quelle: https://www.markt-intern.de/themen/corona/corona-protestaktion/

Thematik „Saisonware“

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