Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 3. November 2021

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 3. November 2021

Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 3. November 2021

Vollzug der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp—VO)

Allgemeinverfügung

Gemäߧ 2 Abs. 2, §§ 39 bis 42 der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2- in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sport‘t (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) vom 3. September 2021 und gemäß 5 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz vorn 1. Dezember 2014 (GVBl. S. 685) erlässt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) im Einvernehmen mit dern Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) für den Freistaat Thüringen folgende Allgemeinverfügung:

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Allgemeinverfügung ab 1.11.2021

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