Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen

Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen

Was ist der Notfall-KiZ?

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-KiZ gestartet.

Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung.

Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020.

Antrag online:   https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderzuschlag-einfach-und-digital-beantragen/148146

 

Quelle: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz

Stundung Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 möglich
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