Neue Thüringer Corona-Verordnung gültig ab 13. Juni!

Neue Thüringer Corona-Verordnung gültig ab 13. Juni!

Gemeinsam haben wir es geschafft, das Infektionsgeschehen in Thüringen und in Deutschland zu verlangsamen. So wurden viele Menschen vor einer Ansteckung geschützt – und unser Gesundheitssystem wurde so entlastet, dass die Schwerkranken dort gut versorgt wurden. Dies erlaubt es uns weitere Lockerungen zu ermöglichen. Wir setzen bei diesen weitreichenden Lockerungen unser Vertrauen in jeden einzelnen Thüringer und jede einzelne Thüringerin. Gemeinsam können wir durch verantwortungsbewusstes und solidarisches Handeln dazu beizutragen, eine zweite Infektionswelle zu verhindern.

Ab dem 13. Juni gilt in Thüringen die „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Neuerungen und bestehenden Regelungen zusammengefasst. Den zugrunde liegenden Verordnungstext können Sie hier aufrufen: www.tmasgff.de/covid-19/verordnung.

Alle Neuerungen hier! <-

Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“
Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

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