Mögliche Änderungen zum 20. März

Mögliche Änderungen zum 20. März

Hiergibt es den schnellen Überblick – Das soll ab dem 20. März gelten:

  • Maskenpflicht weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen
  • Testpflicht in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen: Krankenhäuser, Altenheimen etc., aber auch in Schulen
  • Genesenenstatus gilt 90 Tage lang
  • Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen
  • Homeoffice-Pflicht entfällt
  • Maskenpflicht entfällt weites gehend – ohne Maske im Supermarkt, shoppen und durch Fußgängerzonen spazieren, z.B. am 01.04. zum „Frühlingserwachen“ in der Gothaer City (16.00 bis 21.00 Uhr), geht wieder.

Änderungen möglich…

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