Der Sozialverband VdK ist mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Senioren, Hinterbliebenen, Patienten, Sozialversicherten, Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosen, Kriegs-, Wehr- und Zivildienstopfern gegenüber der Politik und den Sozialgerichten.
Ob Gesundheits-, Renten- oder Pflegereform, Behinderten- oder Arbeitsmarktpolitik – der Sozialverband VdK bringt seine Erfahrungen in die Gremien der Bundes- und Landesparlamente ein, damit sozial Schwache zu ihrem Recht kommen. Er vertritt die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Staat und der Regierung.
Der Sozialverband VdK gliedert sich in den Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände und Ortsverbände.
Der Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen in der Renten-, Gesundheits- und Sozialpolitik und vertritt konsequent die Interessen seiner Mitglieder. Die Landesverbände nehmen Einfluss auf die Landesgesetzgebung und pflegen enge Kontakte zu anderen Organisationen.
Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung und zum Patientenschutz. Informationen zur Rente werden über die Rentenältesten der DRV organisiert. Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen den Schriftwechsel mit Behörden. Prozessbevollmächtigte Juristen vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Die Ortsverbände informieren ihre Mitglieder zur Sozialpolitik oder zu Gesundheitsthemen. Außerdem lassen sie sich abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.
Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl der Menschen, die auf Hilfe durch den Sozialverband VdK angewiesen sind. Das wird hervor gebracht durch zunehmend gravierendere Einschnitte in die Sozialsysteme, von denen immer mehr Menschen betroffen sind, deren Existenz von dem Erhalt sozialer Leistungen abhängt. Wenn dazu auch noch Behördenbescheide zunehmend undurchsichtiger und schwer verständlich werden, fühlen sich davon Betroffene oft ausgeliefert und hilflos.
Der Sozialverband VdK Kreisverband Gotha bietet Informationen in allen sozialrechtlichen Fragen zu Alters-, Witwer- und Witwenrenten, zur Rente wegen Erwerbsminderung, zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, bei Problemen mit der Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles und zu weiteren sozialen Leistungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Kriegsopferversorgung an. Dabei erfolgt die Beratung nach Termingestaltung bei den Rentenältesten der DRV zu allen rentenrechtlichen Fragen.
Über eine Erstberatung hinaus gehende Hilfen, etwa das Einlegen von Widersprüchen gegen Behördenentscheidungen oder das Einreichen von Klagen setzen die Mitgliedschaft im Sozialverband VdK voraus. Für 5,50 Euro im Monat kostet diese jedoch weniger als ein Mittagessen. Nebenbei können Sie am Vereins Leben in Ihrem Ortsverband teilnehmen und bekommen noch die Verbandszeitschrift mit aktuellen Hinweisen bis hin zu Freizeitgestaltung, kleinere Reisen und vieles mehr.