Maskenpflicht (FFP2) für Beschäftigte in Thüringen

Maskenpflicht (FFP2) für Beschäftigte in Thüringen

Werte Kollegen, 

am gestrigen Tag vermehrten sich seitens Gewerbeverein massiv die Anfragen, inwiefern aktuell eine Maskenpflicht für Mitarbeiter besteht.
Die Fragen häuften sich hauptsächlich aus dem Bereich des Handels.

Die IHK Erfurt, konnte auf Rückfrage, hier für die notwendige Transparenz sorgen.

..Grundsätzlich gilt in 2G und 2Gplus-Settings bereits nach aktuell geltender VO (§ 18 (4) ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, vom 24.11.2021) eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte! 

Quelle: TMASGFF: Verordnung

Anmerkung: Eine Abschichtung dieser Regelung in der neuen VO ist nicht sehr wahrscheinlich. Möglicherweise erfolgen bei der Maskenpflicht sogar weitere Verschärfungen in dem Sinne, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Beteiligten erfolgt. Das wissen wir tatsächlich erst sicher, sobald die neue Corona-Verordnung des Freistaats vorliegt. Wir informieren dann über die üblichen Kanäle.

Wir danken der IHK Erfurt, für die Unterstützung!

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay

Appell der regionalen Händler, Gastronomen und Dienstleister!
Thüringer Corona-Eindämmungserlass vom 10.12.2021

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