Lockerungen in Warnstufe 2 möglich | Mitteilung des LRA Gotha !

Lockerungen in Warnstufe 2 möglich | Mitteilung des LRA Gotha !

Allgemeinverfügung tritt voraussichtlich am Montag in Kraft

Im Gleichklang mit der neuen Infektionsschutz-Maßnahmen-verordnung des Freistaates Thüringen ermöglicht der Landkreis Gotha per begleitender Allgemeinverfügung Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen. Beide Rechtsgrundlagen treten am Montag, 07.02., in Kraft. Zustande kommen die Erleichterungen infolge des Verbleibens der Region in Stufe 2 nach Thüringer Frühwarnsystem.

Download der Mitteilung: 013-2022 Allgemeinverfügung bringt Lockerungen

Vierte Verordnungzur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 4. Februar 2022
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