Kurzarbeitergeld
Aufgrund zahlreicher Anfragen und Bitten um Unterstützung in den letzten Tagen, hier eine Zusammenfassung zum KUG, des Gewerbeverein Gotha e.V.! Berichtigungen & Ergänzungen bitte an die info@gewerbeverein-gotha.de !
Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?
Eines der wichtigsten Instrumente für Unternehmen in Schwierigkeiten ist das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit.
- Die Telefon-Hotline für Arbeitnehmer, der Bundesagentur für Arbeit lautet: 0800 4 5555-00
- Kontakt per E-Mail unter Gotha.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
- Wenn Sie das KUG beantragen wollen und beim Arbeitgeberservice bereits einen Ansprechpartner haben, melden Sie sich bitte direkt bei diesem.
- Auf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie das Formular zur Beantragung des Kurzarbeitergeld beantragen. Bitte beachten Sie die Antragsfristen und handeln Sie zügig, damit Ihnen kein Geld verloren geht.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.
Wie hoch ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit..
- www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
- Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitgeber
- Video zum Kug Teil 1: Voraussetzungen oder externer Link Youtube
- Video zum Kug Teil 2: Verfahren oder externer Link Youtube
Merkblätter / Vordrucke Kurzarbeitergeld: