KfW Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020

KfW Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020

Eckpunktepapier zum KfW Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ (BMF, BMWi)

Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insb. kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen
Liquiditätshilfe zu unterstützen.
Der neue KfW-Schnellkredit ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bereits bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte.
Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 20201 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 allerdings keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten, die so gewählt sind, dass das Risiko einer Belastung des Bundes durch Ausfälle möglichst reduziert werden kann und durch höhere Zinseinnahmen ökonomisch kompensiert wird.
Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal €
800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.
Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung). Zudem darf das Unternehmen zum 31.12.2019 kein Unternehmen

1 beinhaltet den KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell, KfW-Kredit für Wachstum und
Globaldarlehen an Geschäftsbanken.

in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gewesen sein. Es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zum 31.12.2019 aufgewiesen haben. Dies erfolgt durch eine Versicherung des antragstellenden Unternehmens, der eine Belehrung vorausgegangen ist, dass Betrug strafbar ist.2 Darüber hinaus prüft die Bank vor Darlehensauszahlung den Umsatz und dass das Unternehmen einen Gewinn gemacht hat sowie die Anzahl der Beschäftigten.3 Durch diese Kriterien sollen missbräuchliche Gestaltungen ausgeschlossen werden und die Ausfallwahrscheinlichkeit geringgehalten werden.
Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei.4 Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100% Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel
einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden. Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfWSonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 % p.a. per heute einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung
verändern). Bei außerplanmäßigen Tilgungen oder bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben. Die Abruffrist nach Zusage beträgt einen Monat, auf eine Bereitstellungsprovision verzichten wir. Der Abruf kann in Tranchen erfolgen. Der Kredit ist in 10 Jahren in gleichen Raten zurückzuzahlen. Wir werden eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 2 Jahren ermöglichen.

2 Im Einzelnen bestätigt der Antragsteller durch schriftliche Versicherung, dass es zum Stichtag keine
ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen gab, dass keine Insolvenzantragspflicht
bestand, noch die Absicht, in den nächsten drei Monaten einen Antrag zu stellen, dass das
Unternehmen nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation war und dass keine
parallelen Anträge eingereicht wurden.
3 Berechnet als Gewinn im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Jahre, in aller Regel 2017-2019.
Liegen Informationen zum Gewinn nur für einen kürzeren Zeitraum vor, so wird dieser kürzere
Zeitraum zugrunde gelegt. Die Prüfung erfolgt durch die Bank anhand der GuV und der Lohn-und
Gehaltsunterlagen.
4 Die 100%ige Haftungsfreistellung ist daran gebunden, dass die Hausbank eine übliche
Schadensfallbearbeitung sicherstellt. Tut sie das nicht, verliert sie die Haftungsfreistellung. Die
Hausbanken bleiben verpflichtet die Forderungen einzutreiben

Die Mittel können insbesondere für Betriebsmittel und auch für Investitionen herangezogen werden; Umschuldung und Ablösung von
Kreditlinieninanspruchnahmen sind explizit ausgeschlossen.
Wie im KfW Sonderprogramm 2020 sind auch hier Gewinn- und Dividendenausschüttungen während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig.
Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Die Kredite dieses Programms können nicht mit den anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden (Kumulierungsverbot).
Für dieses Programm ist nach Schätzung der erwartungsgemäß sehr hohen Nachfrage eine Erhöhung des Garantierahmens auf €150 Mrd. erforderlich. Da der KfW-Schnellkredit 2020 nur alternativ zu den KfW-Kreditprogrammen angenommen werden kann, ist die Inanspruchnahme begrenzt. Die Inanspruchnahme wird zusätzlich durch die Wirkung der höheren Zinsen begrenzt.
Das Angebot des KfW-Schnellkredits ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet (letztmöglicher Auszahlungszeitpunkt).5
Die Voraussetzung zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits 2020 mit Blick auf das EU Beihilferecht sind im Rahmen des „Temporary Framework for State aid measures to support the economy in the current COVID-19 outbreak“ bereits geschaffen worden.

5 Beihilferechtliche Vorgabe; Temporary Framework ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet

Zusatzerklärung zum KfW-Sonderprogramm 2020

Es besteht Einigung, dass im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 die folgenden Änderungen vorgenommen werden solle:

  • Verlängerung der Laufzeit (im Einklang mit dem Temporary Framework der EU KOM) von bis zu fünf auf bis zu 6 Jahre. Zusätzlich Prüfung, ob auf Basis des veränderten Temporary Framework der EU KOM vom 3. April 2020 bei Darlehen bis zu 800.000 Euro eine Verlängerung der Laufzeit auf 10 Jahre möglich ist.
  • Streichung der Vorgabe einer positiven Fortführungsprognose im KfWMerkblatt; stattdessen wird ausschließlich darauf abgestellt, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen hat (in diesem Fall wird eine positive Fortführung vermutet).
  • Mit Blick auf die bestehende Forderung banküblicher Sicherheiten wird abweichend von den außerhalb von Krisenzeiten branchenüblichen Standards keine umfassende Besicherung verlangt.

 

FAQ : KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

 


 

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