Kennen Sie den Gotha Gutschein, der steuerfreie Bonus für Ihren Mitarbeiter?

Kennen Sie den Gotha Gutschein, der steuerfreie Bonus für Ihren Mitarbeiter?

Mit dem neuen Jahr gibt es auch für den Gotha Gutschein spannende Neuigkeiten: ab sofort hat er einen Wert von 10,00€* und wird damit für Sie als Arbeitgeber im Landkreis noch attraktiver. Denn egal ob als Mitarbeitergeschenk oder monatliche Sachzuwendung in Höhe von 50,00€ bietet er eine einfache Lösung, um Ihren wertvollen MitarbeiterInnen Ihre Wertschätzung zu zeigen.

Unter den über 100 teilnehmenden Geschäften im Landkreis Gotha finden Sie alles – vom lokalen Einzelhändler bis zum Filialisten und können so vom Wocheneinkauf, über den Shoppingausflug, bis hin zur Wellness- und Kosmetikbehandlung alles mit dem Gotha Gutschein bezahlen. 

Was müssen Sie als  Abonnent / Unternehmen wissen?

Mit unserem „Gotha Gutschein“ haben Sie die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu belohnen und gleichzeitig die Wirtschaft im Landkreis Gotha zu unterstützen.

Das Zauberwort im Kontext zum Gotha Gutschein aus Sicht des Abonnenten lautet “50-Euro-Sachbezug”.
Dahinter verbirgt sich eine Regelung im Einkommenssteuergesetz (EStG §8, Absatz 2, Satz 11): Ein Arbeitgeber darf steuerfreie Sachbezüge zusätzlich zum normalen Gehalt gewähren, wenn diese zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden und wenn die Sachbezüge den Betrag von 50 Euro pro Monat nicht übersteigen.

Die wohl bekannteste Form des 50-Euro-Sachbezugs war für viele der monatliche Tankgutschein oder Kartensysteme, deren Umsatz oft ins Internet abfließt.

Mit unserem Gotha Gutschein gibt es hierzu seit Dezember 2020, eine tolle und regionale Alternative!

Wichtig ist, dass die Steuerfreigrenze exakt im monatlichen Rahmen bleibt. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, müssen alle gewährten Leistungen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig versteuert werden.

Den Übertrag eines Restbetrags aus der 50-Euro-Grenze von einem Monat in einen anderen hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Die jeweilige Buchhaltung muss die Höhe der Sachbezugsleistungen genau berechnen und überschauen können.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Mitarbeiter die 50 Euro erhalten haben.

Wann der Beschenkte die 50 Euro einlöst, bleibt ihm dagegen frei überlassen. So ist es Ihnen als Arbeitgeber zwar nicht möglich, die monatlichen Freibeträge „anzusparen“, dem Mitarbeiter mit einem Gotha Gutschein aber schon.

Welche Vorteile haben Sie noch?

Sie bieten Ihren Mitarbeitern ein stetig wachsendes Portfolio an Annahmestellen.
Neben dem Shopping kann der Gutschein auch für kulinarische Erlebnisse oder kulturelle Veranstaltungen verwendet werden. So ist für die ganze Familie etwas dabei.
Und das Wichtigste – Sie unterstützten die lokale Wirtschaft und somit Ihre Kollegen und Partner!

Wie erfolgt das Abonnement und die Abrechnung?

Sie können für Ihr Unternehmen einzelne Gutscheine bestellen oder ein monatliches Abonnement abschließen und bezahlen dabei lediglich den Gutscheinbetrag (ggf. zzgl. Porto). Die Mindestlaufzeit für ein Abonnement sind 12 Monate, danach können Sie zum 15. eines jeden Monats zum Ende des Folgemonats kündigen.

Sie erhalten beim Abschließen eines Abonnements einmalig eine Dauerrechnung zur monatlichen Überweisung. Sie können bis zu 5 Gutscheine pro Monat Lohnsteuer- und Sozialabgaben befreit an jeden Mitarbeiter ausgeben (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

Für Ihre Arbeitnehmer gilt das Zuflussprinzip. Er kann also im Falle der monatlichen Gewährung von Sachbezügen in Form des Gotha Gutscheins das Guthaben beliebig lange ansparen.

Der Gotha Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Kalenderjahren und ist auch kombiniert einlösbar.
Wir bieten ein breites Portfolio an Annahmestellen, welches sich zukünftig auf den gesamten Landkreis ausweiten soll. Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Annahmestellen finden Sie unter: www.gotha-gutschein.de.

Auch stellen wir Ihnen gern Informationsmaterial für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung.

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Stadt Gotha
Citymanagement

Frau Elisabeth Kupfer
Neues Rathaus
Ekhofplatz 24
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 22 28 24

Gewerbeverein Gotha e. V.
Herr Andreas Dötsch
Mönchelsstraße 19
99867 Gotha
Telefon: (0 36 21) 350 50 28

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Stück, verkaufte Gotha Gutscheine seit 16.10.2020!
1
Akzeptanzstellen im Landkreis
1
lokalgebundener Umsatz!(Stand 27.01.2022)

Wir danken der Stadtverwaltung Gotha, der Stadtwerke Gotha GmbH, der VR Bank Westthüringen eG und der KulTourStadt Gotha GmbH für die Unterstützung bei diesem Projekt!

Stellungnahme zu den angekündigten Lockerungen der 3G-Regeln in Thüringen für Einzelhandel, Gastronomie und Frisöre!
Pressemitteilung: Die Zeit für mehr Nachhaltigkeit kommt in der Lüftungsbranche an. Airleben setzt Zeichen auf grün. #bluegoesgreen

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