Kabinettbeschluss vom 23.11.2021 | Teil-Lockdown

Kabinettbeschluss vom 23.11.2021 | Teil-Lockdown

Die vollständige Verordnung wird morgen nach Beschlussfassung  veröffentlicht!

 

Download: corona-verordnung-teil-lockdown-100 3 (PDF)

Erläuterungen
3G ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen, genesene Personen und asymptomatische Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen; die zugrundeliegende Testung darf bei einem Nachweis mittels Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, mittels eines PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden oder mittels eines Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
2G ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen und genesene Personen.
2G Plus ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Personen, die den Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorlie-gen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren).

Ausnahmen:
– Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Tester-gebnis.
– Für Symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest) bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.
– Für symptomfreie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Attest erforderlich), reicht ebenfalls ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest).

Aushänge für Zugangsregelungen / Druckvorlagen und mehr
Offener Brief an die Landesregierung!

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