Kabinettbeschluss der Telefonschaltkonferenz des Kabinetts am Mittwoch, dem 15. April 2020
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19- Epidemie – Schlussfolgerungen der Thüringer Landesregierung
aus den Ergebnissen der Telefonschaltkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020
Auszug aus der beigefügten PDF:
I. Anpassung der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
- Die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der
Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bleiben
bis auf weiteres bestehen. - Übernachtungsangebote werden bis auf weiteres weiterhin nur für notwendige
und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. - Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung
von Warteschlangen können folgende Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe
ab dem 27. April 2020 wieder öffnen:
o Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken
o unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden,
KFZ-Händler
o ab dem 4. Mai 2020 Friseurbetriebe, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren
körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten.
Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen wird die Landesregierung
in einen zügigen Branchendialog eintreten. - Großveranstaltungen werden bis 31. August 2020 untersagt.
- Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private
Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
Anmerkung des Gewerbevereins:
Es soll morgen aber zwischen den Ministerien und Fraktionsvorsitzenden weitere Abstimmungsrunden geben und am Freitag dann einen finalen Erlass, noch ist also nichts verloren. – Matthias Hey ist bereits sensibilisiert und wird sich für Anpassung des Differenzen in der Beschlusslagen Bund/Länder stark machen.
Wir bleiben dran.
Danke an Matthias Hey, für seine Unterstützung bei dem Thema!