Irritationen bei den Soforthilfeprogrammen! – Wir haben für Sie nachgefragt!

Irritationen bei den Soforthilfeprogrammen! – Wir haben für Sie nachgefragt!

Weil es Irritationen gab, bat der Gewerbeverein Matthias Hey als Gothaer Landtagsabgeordneten noch einmal um eine Erklärung – und die kam prompt.

Im Wortlaut schreibt Matthias Hey:

„Derzeit stellt der Bund in Aussicht, genauso wie der Freistaat Thüringen eine Soforthilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen zu zahlen.
Er weicht aber in seinen Vorgaben vom derzeit schon angelaufenen Thüringer Programm ab:
Für Unternehmen von 1 bis 5 Mitarbeitern werden 9.000 EUR und für Unternehmen von 6 bis 10 Mitarbeitern 15.000 EUR in Aussicht gestellt. Weitere Unternehmensgrößen werden mit dem Bundesprogramm nicht mehr gefördert.
Darauf verweist auch der seit Montag erhältliche Antrag der TAB im vierten Punkt unter „Hinweise zur Antragstellung“.

ACHTUNG: Dieses Soforthilfeprogramm des Bundes ist noch nicht in Kraft gesetzt, voraussichtlich erfolgt das in den nächsten Tagen bis zum Ende kommender Woche.

Für Antragsteller mit Unternehmenssitz IN THÜRINGEN bedeutet das:
Wer jetzt einen Antrag stellt, muss nicht befürchten, dass ihm Gelder verloren gehen. Eine erneute Antragstellung nach Bereitstellung der Bundesmittel ist nicht erforderlich.

Als Beispiel:
Ein Unternehmen mit drei Beschäftigten stellt einen Antrag auf 5.000 EUR Soforthilfe bei der TAB. Werden alle Antragskriterien erfüllt, werden 5.000 EUR ausgezahlt. Nach Inkrafttreten der Soforthilfe des Bundes werden weitere 4.000 EUR nachgezahlt, ein neuer Antrag muss deshalb nicht gestellt werden – die TAB regelt das automatisch.“

Damit sollte die aktuelle Frage zum Thema, ob Land und Bund gleichzeitig die volle Summe zahlen, bestens beantwortet sein.

Der Gewerbeverein Gotha dankt Matthias Hey für die – wie bisher auch – schnelle und kompetente Antwort.


Neuregelung der Grundsicherung / Selbständige – CORONA-KRISE –
Wichtiger Hinweis zur Soforthilfe aus Bund & Land!

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