gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

a) Erlasse der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020
b) BMF Rundscheiben: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der
Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020
c) Maßnahmen der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermitteln wir Ihnen zur Information und weiteren Verwendung die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020.


Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

– Antrag auf zinslose Stundung
– Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen

 


Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
THÜRINGER SOFORTHILFEPROGRAMM CORONA 2020
Zuarbeit von Tankred Schipanski, MdB

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