Gemeinsame Pressemitteilung der Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach sowie ansässiger Gewerbetreibende

Gemeinsame Pressemitteilung der Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach sowie ansässiger Gewerbetreibende

Gotha, den 24. Januar 2022

Thüringer 2G-Regel für den Einzelhandel muss gekippt werden

Ansässige Gewerbetreibende stellen Antrag auf Normkontrollverfahren

Bereits Mitte Dezember kippte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die dortige 2G-Zugangsbeschränkung zum Einzelhandel, vor wenigen Tagen gelang dies auch in Bayern. In einem unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichthof, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zugangsbeschränkung auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht wird. Hiermit wollen die Thüringer Gewerbetreibenden nun gleichziehen und haben sich zusammengeschlossen, um mit gemeinsamem Rückhalt einen Eil-Antrag auf ein Normkontrollverfahren zu stellen.

Allen unterstützenden Gewerbetreibenden (Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha Saalfeld) ist die Ernsthaftigkeit der pandemischen Lage bewusst und eine strikte Umsetzung der Hygienemaßnahmen selbstverständlich! Die starken Einbußen der letzten Monate haben jedoch jeden einzelnen Händler gebeutelt und eine Verschärfung der Zugangsbeschränkung, wie sie die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2-IfS-Maßnahmenverordnung vorsieht, führt zu einem drastischen Rücklauf des Kundenstroms und somit trotz aller gegenteiligen Bemühungen auch der Einnahmen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Gewerbe nehmen Ausmaße existenzieller Bedrohung an.

Gleichberechtigung im Einzelhandel
Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die fehlende Differenzierung der unterschiedlichen Gewerbe innerhalb der Thüringer Verordnung. So ist es beispielsweise in keiner Weise erklär- bzw. nachvollziehbar, dass in „Geschäften des täglichen Bedarfs“ unterschiedlichen räumlichen Ausmaßes eine 3G-Bedienung erlaubt ist, während Geschäfte mit vergleichbaren Angeboten (Bekleidung, Blumenhandel, Computerfachgeschäft, Tierbedarf) auf ihren größtenteils geräumigen Flächen einen Teil ihrer Kundschaft ausschließen müssen. Die vielen Ausnahmen, die für verschiedene Zwischengewerke (z.B. Optiker, Orthopädieschuhgeschäft) gelten, stehen hierzu in keinem Verhältnis.

Unverhältnismäßigkeit der Zugangsbeschränkung
Die vor der Verordnungsverschärfung umgesetzten und eingehaltenen Maßnahmen – dem Zutritt für Genesene, Geimpfte sowie Antigen- oder PCR-Getestete sowie das zusätzliche Tragen einer FFP2-Maske und das Einhalten des Mindestabstandes – haben bereits nachweislich zu einem umfänglichen Schutz des Personals und der Kunden beigetragen. Auch das lückenlose Nachverfolgen aufgrund der Kontaktdatenerfassung beim Betreten der Geschäfte bietet eine Sicherheit, die in keiner vergleichbaren Weise bei Treffen in Privathaushalten, im ÖPNV oder dem Begegnungsverkehr auf der Straße umgesetzt wird. Die aktuell im Einzelhandel geltenden Maßnahmen haben auf die Beteiligten finanziell verheerende Folgen, ohne dass damit ein messbarer Beitrag zur Eindämmung der Pandemie einher gehen würde. Im Gegensatz dazu steht die Abmilderung der Zugangsbeschränkungen auf die ebenso wirksame 3G-Regelung, denn diese trägt maßgeblich zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Virus bei und greift dabei wesentlich schonender in die Berufsausübung der beteiligten Gewerbe ein.
Hinter den Händlern liegt ein gebeuteltes Jahr und ein Ende der pandemiebedingten Auflagen ist noch nicht in Sicht. Die Einleitung des Normkontrollverfahrens wird als wichtiger Schritt nach vorne gesehen – für ein gemeinsames Miteinander, für eine Stärkung des lokalen Einzelhandels, für eine Belebung der Thüringer Städte!

Da ein betroffenes Unternehmen gegen die Ungleichbehandlung bei der Öffnung klagen muss, tritt hierfür stellvertretend für die Gewerbevereine Gotha, Waltershausen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha Saalfeld der „MultiMedia Store“ aus Gotha (Inhaber Andreas Dötsch) zur Einleitung des Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Weimar ein.

 


Presse:

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. Januar 2022
Übersicht nach Regelungsbereichen Infektionsschutz in Thüringen, Stand 23.01.2022

7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.