Gefälschte Mail zur Kurzarbeit im Umlauf – Bundesagentur für Arbeit warnt

Gefälschte Mail zur Kurzarbeit im Umlauf – Bundesagentur für Arbeit warnt

Pressemitteilung
Nr. 034 / 2020 – 03. April 2020

Gefälschte Mail zur Kurzarbeit im Umlauf – Bundesagentur für Arbeit warnt

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht Absender dieser Mail. Die Arbeitsagentur fordert Unternehmen auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Betriebe können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.


 

Hier die gefälschte Mail:

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