Neuer Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III …

Neuer Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III …

Wichtig, der Antrag auf Novemberhilfen kann noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden, der Antrag auf Dezemberhilfen auch bis einschließlich 30. April 2021.  Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Die Lage der Wirtschaft hängt an der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Während die Industrie gut durch die Krise kommt und unsere Exportwirtschaft wieder von der Aufhellung der Weltkonjunktur profitiert, leiden Dienstleistungen, Handel und andere Branchen stark. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hält engen direkten Kontakt, um auf die Betroffenheiten der Branchen reagieren zu können. Der neue Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III sind eine wichtige zusätzliche Unterstützung insbesondere für die Unternehmen, die seit Monaten geschlossen sind. Unser aller Ziel muss sein, die Infektionszahlen zu reduzieren und die Ausbreitung der Virusvarianten zu verhindern. Testen hilft, um Infektionen früher und häufiger zu erkennen und trägt so dazu bei, dass es mit der Wirtschaft wieder bergauf geht.

Wir begrüßen, dass sich die Unternehmen diesem Thema mit Hochdruck angenommen haben – inzwischen bieten bereits rund 70 Prozent ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an und stocken dieses Angebot weiter auf. Wir hatten uns für einen freiwilligen Weg für die Unternehmen eingesetzt, halten aber auch eine zügige Realisierung des Infektionsschutzgesetzes und die Änderung der Arbeitsschutzverordnung als Gesamtpaket zur Eindämmung der 3. Coronawelle für zentral. Um die Belastungen für die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit so gering wie möglich zu halten, haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, die Angebotspflicht von Tests in Unternehmen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten (Testangebot – keine Testpflicht, keine Dokumentationspflichten). Wichtig auch: Unternehmen, die für die Überbrückungshilfe III (ÜH III) antragsberechtigt sind, können die Kosten für Schnelltests und Selbsttests als sogenannte „Kosten für Hygienemaßnahmen“ (s. FAQ 2.4 > Punkt 7) geltend machen.

Neuer Eigenkapitalzuschuss + verbesserte Bedingungen in der ÜH III:

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss (bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt, Antragstellung startet in den nächsten Tagen).

Mit der Verbesserung der ÜH III, helfen wir unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die weiter stark unter der Krise leiden (neben der Personalkostenpauschale gibt es für diese Branche zusätzlich 20 Prozent der Lohnsumme je Fördermonat – bis zu 2 Mio. €/Unternehmen; Veranstaltungs- und Kulturbetriebe können Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin angefallen sind, geltend machen; Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen erhöht, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden; ).

Noch mehr junge Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III erhalten. Die Hilfe wurde auf Unternehmen erweitert, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Damit unterstützen wir Existenzgründer in breiterem Umfang, denn bisher waren nur Betriebe mit Gründungsdatum bis 30. April 2020 antragsberechtigt.

Härtefallhilfen – jetzt in der Regie der Bundesländer

Die Härtefallhilfen, für die die Bundesregierung den Ländern 750 Mio. € und Hilfe bei der IT zur Verfügung stellt, liegen inzwischen in der Regie der Bundesländer. Sie können jetzt in eigener Entscheidungshoheit die Antragstellung starten und so Unternehmen helfen, die aus dem einen oder anderen Grund, nicht von den laufenden Unterstützungsprogrammen profitieren können und besondere Hilfe in der Coronakrise brauchen. Nordrhein-Westfalen, als Vorsitzland der Wirtschaftsministerkonferenz, übernimmt die weitere Koordinierung.

Bis 30. April: Jetzt noch November- und Dezemberhilfe beantragen

Der Antrag auf Novemberhilfe kann noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann ebenfalls noch bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Bewilligte Hilfen: immer transparent informiert

Mit mehreren aktuellen Grafiken informieren wir über die Entwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen. Die derzeit aktiven Zuschuss-Programme – Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – werden sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Antragseingänge und ihrer Bewilligungen als auch in Bezug auf das beantragte und ausgezahlte Fördervolumen dargestellt und wöchentlich aktualisiert. So lässt sich Woche für Woche ablesen, wie viele Unternehmen Unterstützung aus den Hilfen bekommen haben. Bei November- Dezember- und Neustarthilfe liegt der Anteil der bewilligten Anträge jeweils bei über 90 Prozent, die ausgezahlten Fördersummen liegen über 80 Prozent. Alle aktuellen Corona-Hilfen sind seit mehreren Wochen und Monaten im sogenannten Fachverfahren und damit in Zuständigkeit und Regie der Länder. Die regulären Auszahlungen müssen, soweit noch nicht erfolgt, jetzt zügig durch die Länder erfolgen, damit unsere Unternehmen die vollständige November- und Dezemberhilfe erhalten. Das gilt vor allem für die großvolumigen Hilfen, wo einige größere Unternehmen noch auf die Auszahlungen warten.

Fortschritt ÜHIII: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1379812402137554951

Fortschritt Dezemberhilfe: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1379801016837754886

Auch wenn unsere Wirtschaft durch Corona vor großen Herausforderungen steht, das BMWi ist der Partner und Stimme der Wirtschaft und stärkt die Stärken unserer Unternehmen durch neue Impulse und gute Rahmenbedingungen. So können wir den Aufschwung nach Corona verstärken und nachhaltig Standort und Arbeitsplätze sichern.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

 

 

Wir danken Tankred Schipanski (MdB) für die Information! 

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz
Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0-) Vom 31. März 2021

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