Der Abschlussbericht zur Gaspreisbremse

Der Abschlussbericht zur Gaspreisbremse

Die Expertenkommission der Ampel-Regierung hat ihr Abschlusspapier zur geplanten Gaspreisbremse vorgelegt. Das Papier soll Grundlage für die geplanten Gesetze zur Gaspreisbremse sein. Wir haben das Papier im Original zum Herunterladen im Wortlaut!

 

Die Gaspreisbremse soll Millionen Hausbesitzern und Mietern Entlastungen bringen. Zwar geht die Expertenkommission davon aus, dass die Gaspreise wieder sinken werden, langfristig aber nicht mehr auf das Vorkrisenniveau, wie es im Abschlusspapier heißt. Daher findet sich in dem Papier auch der längerfristige Vorschlag, ab dem kommenden Jahr,  befristet bis Ende April 2024, Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen zu unterstützen, falls diese die Belastungen nicht allein stemmen können. Ähnliche Härtefallregelungen soll es für Firmen geben, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert wird, so die Kommission. Die Härtefallregelungen sollen schon ab Januar gelten, der Teil 2, die eigentliche Deckelung eines Teils des Gaspreises für Privathaushalte dann ab März 2023.

Für alle Bürger soll es zudem im Schritt eins eine Einmalzahlung geben.

 

Gaspreisbremse - Abschlussbericht
Der Abschlussbericht zur Gaspreisbremse – HIER FINDEN SIE DAS ORIGINAL ZUM HERUNTERLADEN

 

Quelle: Kommunal

Die Gaspreisbremse – Teil 1: Die Einmalzahlung

Erster Aufschlag der Gaspreisbremse wird sein, dass der Staat für jeden Haushalt, der mit Gas heizt, die Zahlung der Dezember-Rechnung übernimmt. Als Basis dafür gilt die Gas-Abschlagszahlung des Monats September. Wer in diesem Monat zum Beispiel 180,-Euro Abschlagszahlung geleistet hat, bekommt nun 180,- Euro erstattet – und zwar bis spätestens zum 20. Dezember, also noch vor Weihnachten.

Aber Achtung: Die Erstattungssumme für die Gaspreisbremse gilt als geldwerter Vorteil. Alle mit einem Jahreseinkommen von mindestens 72.000 Euro müssen den Betrag voll versteuern, so die Expertenkommission.

Haushalte müssen übrigens gar nichts tun, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Die Gasversorger sollen im Dezember auf die Abschlagszahlung bei ihren Kunden verzichten. Das Geld bekommen sie direkt vom Staat erstattet.

Aber nicht zu früh freuen: Denn das gilt für Hausbesitzer, nicht aber für Bewohner von Mietswohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier ist die Zeit viel zu kurz, dass die Gasbetreiber beziehungsweise Stadtwerke das überhaupt bis zum 20. Dezember berechnen können. Denn im Abschlussbericht der Expertenkommission steht auch, dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern „mit der Entlastung erst in der Betriebskostenabrechnung, die im Jahr 2023 für das Jahr 2022 vorgenommen wird“, rechnen können. Auszahlung in diesem Jahr also praktisch ausgeschlossen.

Gaspreisbremse Teil 2: die eigentliche Bremse

Ab März kommenden Jahres bis April 2024 soll der Gaspreis dann bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden – zumindest für Privathaushalte. Allerdings wird dieser Deckel nur für einen Teil der Gas-Menge gelten, den Haushalte abnehmen. Das nennen sie den sogenannten „Grundbedarf“. Wer mehr Gas verbraucht zahlt auf den Rest den neuen, oft teureren aktuellen Marktpreis. Auch der Preisdeckel muss übrigens versteuert werden – auch hier soll das Finanzamt später bei der Steuer den geringeren Preis als „geldwerten Vorteil“ betrachten. Ab 72.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen werden komplett Steuern auf die Summe fällig.

Als Grundbedarf sollen 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres gelten. Ein 2-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht aktuell im Schnitt rund 12.000 Kilowattstunden. 9600 Kilowattstunden wären in diesem Beispiel also „Grundbedarf“ zum Preis von 12 Cent, die restlichen 2400 Kilowattstunden müssten zum aktuellen Marktpreis eingekauft werden – vorausgesetzt, der Haushalt verbraucht die gleiche Summe wie im Vorjahr. Die Entlastung nach aktuellem Marktpreis läge in diesem Beispiel bei knapp 800 Euro, wenn man die Summe mit 100% des aktuellen Marktpreises gegenrechnet. Bei einem Single-Haushalt mit 5000 Kilowattstunden (4000 Kilowattstunden Grundbedarf plus 1000 Kilowattstunden zum aktuellen Marktpreis) wäre das eine Entlastung von knapp 300 Euro.

Sollten die Marktpreise weiter sinken, wie sich das seit einigen Tagen andeutet, fällt die Summe entsprechend höher aus.

Und noch etwas dürfte Stadtwerke interessieren: Laut der Expertenkommission soll Privathaushalten mit Zahlungsproblemen nicht gekündigt werden dürfen, solange, bis „das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und die Bürger ihre Ansprüche tatsächlich ausgezahlt bekommen“, heißt es in dem Papier.

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