Corona-Soforthilfe
Ab Montag (voraussichtlich ab 16 Uhr) können Sie Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen!
Hinweis: Aktuell kursieren falsche Anträge auf Soforthilfe – diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten Sie, bis offizielle Dokumente auf unserer Website zur Verfügung stehen.
Kurzinformation zur Soforthilfe
- Wer? Antragsberechtigt sind:
- im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung; Werbung und Marktforschung; sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten; Sonstiger Unterricht; Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten)
- Wie viel? Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen)
- Art? einmaliger Zuschuss
Quelle: TAB
Stand: 23.03. 2020 10.00 Uhr !
HALTEN SIE DURCH!
Auch das schlechteste Buch hat seine gute Seite: die letzte!
John Osborne
Ihr Gewerbeverein Gotha e.V.!