Corona – SOFORTHILFE / TAB *Update 23.03. 10.00 Uhr*

Corona – SOFORTHILFE / TAB *Update 23.03. 10.00 Uhr*

Corona-Soforthilfe

Ab Montag (voraussichtlich ab 16 Uhr) können Sie Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen!
Hinweis: Aktuell kursieren falsche Anträge auf Soforthilfe – diese werden nicht von der Thüringer Aufbaubank angenommen! Bitte warten Sie, bis offizielle Dokumente auf unserer Website zur Verfügung stehen.

Kurzinformation zur Soforthilfe

  • Wer? Antragsberechtigt sind:
    • im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
    • Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
    • wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung; Werbung und Marktforschung; sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten; Sonstiger Unterricht; Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten)
  • Wie viel? Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen)
  • Art? einmaliger Zuschuss

Quelle: TAB

Stand: 23.03. 2020 10.00 Uhr !


HALTEN SIE DURCH!

Auch das schlechteste Buch hat seine gute Seite: die letzte!
John Osborne

Ihr Gewerbeverein Gotha e.V.!

Wichtiger zum KUG für Arbeitnehmer !
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zur Corona-Krise

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.