Ab sofort kann der Antrag auf Corona-Soforthilfe auch ONLINE gestellt werden!
Was wird gefördert
Der Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen,) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.
Sie haben Fragen zu den Soforthilfen? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst: www.aufbaubank.de/corona-faq
Alle Informationen zur Antragstellung (bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung sowohl der Antrag als auch die Kopie der Gewerbeanmeldung (bei gewerblich tätigen Unternehmen) und die Kopie des Personalausweises (bei Soloselbständigen und Angehörigen freier Berufe) notwendig sind.