Die vom Land aufgelegten Corona-Härtefallhilfen gehen an den Start: Ab sofort können Thüringer Unternehmen, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen hatten, finanzielle Unterstützung aus dem Sonderprogramm des Bundes und des Landes beantragen. Die Antragstellung erfolgt zentral über die Plattform www.haertefallhilfen.de/thueringen.
Eine Förderung aus dem Sonderprogramm Härtefallhilfen soll besondere pandemiebedingte wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei
– atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
– Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
– Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).
„Außergewöhnliche Belastungen“ liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, coronabedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: „Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren“.
Richtlinie und Erläuterungen zu den Härtefallhilfen sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds abrufbar.
Die Beantragung der Unterstützung erfolgt wie bei den regulären Wirtschaftshilfen über einen Steuerberater. Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils ein Vertreter von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehören und die von Vertretern der Thüringer Kammern beraten wird. Die Finanzierung des Härtefallhilfen-Programms erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Land – für Thüringen stellt der Bund knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat nach Bedarf kofinanziert werden müssen. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Grundsätzlich förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Thüringen; von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden
Mehr: https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html
Wir danken dem LRA Gotha für die Zuarbeit!