Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert Sonderregelung gilt bis Ende 2020

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert Sonderregelung gilt bis Ende 2020

Pressemitteilung Nr. 048 / 2020 – 15. Mai 2020

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert Sonderregelung gilt bis Ende 2020

 Auf Grund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschnitte auf dem Arbeitsmarkt, hat der Bundestag beschlossen, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um drei Monate verlängert wird. Alle Personen, deren Arbeitslosengeld im Zeitraum vom
01. Mai bis 31.12.2020 auslaufen würde, wird das Arbeitslosengeld um drei Monate verlängert. Dies erfolgt automatisch durch die Agentur für Arbeit. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Diese Regelung endet mit dem 31.12.2020. Die Agentur für Arbeit erstellt automatisch einen Weiterbewilligungsbescheid und übersendet diesen den betroffenen Kunden.

Auch derjenige, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen der Grundsicherung beziehen, müssen nicht aktiv werden. In diesen Fällen verrechnen das Jobcenter und die Arbeitsagentur die Leistungen miteinander.

„Mit dieser Regelung reagiert die Politik auf die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt. Durch die Corona-Pandemie sind in vielen Bereichen die Vermittlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Unternehmen, die Kurzarbeit nutzen, stellen keine zusätzlichen Mitarbeiter ein. Die gesunkenen Beschäftigungschancen sollen durch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes abgemildert werden“, erläuterte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha das Anliegen dieser gesetzlichen Regelung.

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