Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022

Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022

Besprechung des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 2. November 2022

Beschluss

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Präsidenten auf die Ukraine sorgt weltweit weiter für großes Leid. Die globalen Auswirkungen des Krieges stellen auch Deutschland vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten sind eine wachsende Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.
Bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Lage stehen Bund und Länder eng zusammen. Gemeinsam arbeiten sie daran, die Energieversorgung sicherzustellen und Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, die stark steigenden Energiekosten bezahlbar zu halten. Gemeinsam sorgen sie dafür, Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und Einrichtungen zu entlasten. Und gemeinsam arbeiten sie daran, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.
Der Bund hat drei umfangreiche Entlastungspakete und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm auf den Weg gebracht. Die Länder haben darüber hinaus eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
Die Maßnahmen führen zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Mit diesem Beschluss nehmen die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Gesamteinigung zur finanziellen Lastenverteilung vor.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Mitgliedern der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme. Die Kommission hat am 31. Oktober 2022 nach intensiven Beratungen ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt.

2. Der Bund spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro auf. Nachdem der Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen hat, hat in der letzten Woche der Bundesrat zugestimmt. Damit stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen bei den aufgrund des russischen Angriffskrieges stark gestiegenen Strom- und Gaskosten umfangreich zu unterstützen.
Der Bund greift die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme auf. Er wird eine Gas- und Strompreisbremse einführen, von der alle profitieren, die Gas oder Strom verbrauchen:

a. Für die Gaspreisbremse hat die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme Vorschläge vorgelegt, die von der Bundesregierung aufgegriffen werden. Die Gaspreisbremse wird wie von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen, zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024. Die Bremse wirkt für Gas und Fernwärme. Sie gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher im sogenannten Standard-lastprofil (SLP) sowie Verbraucherinnen und Verbraucher (außer Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) mit registrierter Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt. Also für private Haushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für Vereine etc. Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend, erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlags-zahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei der Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Bei neuen Gasbezugsverträgen gelten aktuell aufgrund des russischen Angriffskrieges Preise von im Durchschnitt etwa 21 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas bzw. Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren. Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Denn es bleibt aufgrund der begrenzt verfügbaren Menge an Gas weiter dringend nötig, dass möglichst viel Gas eingespart wird.

b. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen schnell wirksam unterstützt werden. Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund daher im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Dies gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie KMU im Standardlastprofil SLP sowie Verbraucherinnen und Verbraucher (außer Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) mit registrierter Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt. Bei Mieterinnen und Mietern, deren Verbrauch von Gas oder Fernwärme erst mit zeitlicher Verzögerung über die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgerechnet wird, erfolgt die Entlastung über eine Gutschrift auf die Betriebskostenabrechnung. Wenn Mieterinnen und Mieter bereits eine Erhöhung der Abschläge in 2022 erhalten haben, werden sie im Dezember um diese Erhöhung einmalig entlastet werden.

c. Die aktuell hohen Gaspreise sind auch für die Industrieunternehmen eine große Belastung. Daher wird der Bund auch für diese Unternehmen mit einer
Gaspreisbremse für eine substanzielle Entlastungen bei den Energiekosten sorgen. Sie wird ab Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs der Unternehmen die Gaskosten auf sieben Cent pro Kilowattstunde (netto) reduzieren. Dies gilt sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für die Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion, etwa weiterer chemischer und nichtchemischer Güter. Je nach individueller Voraussetzung des Unternehmens – wie z.B. der Energieintensität – wird dabei die Bundesregierung die Spielräume umfassend nutzen, die das europäische Beihilferecht bietet. Bis zu einem Gegenwert des vergünstigten Gaspreises von zwei Millionen Euro im gesamten Zeitraum je Unternehmen gelten dabei keine Einschränkungen („de minimis“).

d. Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie KMU sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde für Bürgerinnen und Bürger sowie KMU. Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunter-nehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.

e. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme werden so ausgestaltet, dass Anreize zum Energiesparen bestehen. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen profitieren so finanziell weiterhin von Einsparungen oder Effizienzmaßnahmen.

f. Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefall-regelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Um größtmögliches Einver-nehmen zu erreichen, werden die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister die vom Bund vorgesehenen Härtefallhilfen mit den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der Länder erörtern.

Die Härtefallregelungen sollen insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren. Daher stellt der Bund für sie im Rahmen der insgesamt 12 Milliarden Euro für Härtefälle Mittel in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro über den WSF zur Verfügung.

g. Auch die Preise anderer Heizmittel (z.B. Öl und Holzpellets) sind gestiegen. Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht.

h. Über den WSF werden außerdem gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

i. Sofern Stadtwerke aufgrund der aktuellen Situation noch vorrübergehende Liquiditätsbedarfe haben, können über die eingerichteten Systeme von KfW, anderen Förderbanken oder vergleichbaren Einrichtungen mit geeigneten Instrumenten Hilfen geleistet werden.

j. Die Entlastungen erfolgen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Konformität.

k. Für Steuerpflichtige, die die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, ist die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Gaspreisbremse zu versteuern. Diese Besteuerung leistet einen Beitrag zur sozialen Ausgewogenheit der Maßnahme.

3. Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Bund erklärt seine Bereitschaft, für eine solche Härtefallregelung für KMU über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU über die Länder erfolgt. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die Konferenz der Wirtschafts-ministerinnen und Wirtschaftsminister, bis zum 1. Dezember 2022 einen Vorschlag für eine solche Härtefallregelung vorzulegen.

4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Einigung der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vorzusehen. Sie kommen überein, dieses Ticket schnellstmöglich einzuführen. So wird die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöht. Dies hilft auch, die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig wird das Deutschlandticket dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten. Weiterhin müssen die Regelungen zum Deutschlandticket ergänzende länderspezifische Vergünstigungen ohne finanzielle Nachteile ermöglichen, sofern Differenzbeträge durch die jeweiligen Länder finanziert werden. Der Bund stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig. Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung.

Die Regionalisierungsmittel werden jährlich ebenfalls ab 2022 um drei Prozent erhöht (bisher 1,8 Prozent) und damit um 1,2 Prozentpunkte auf die jeweiligen Ländersteigerungssätze. Der erste Erhöhungsschritt findet schon in diesem Jahr für 2023 statt. Aus Sicht des Bundes sollten die Länder ihre jährlichen Beiträge in entsprechender Höhe steigern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern, ihre Beratungen zum Ausbau- und Modernisierungspakt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zeitnah abzu-schließen. Über die darüber hinausgehende weitere Entwicklung der Regionalisierungsmittel und des Deutschlandtickets für die Zeit ab 2025 werden Bund und Länder Ende 2024 sprechen.

5. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen führen die hohen Heizkosten ebenso wie gestiegene Mieten zu erheblichen Belastungen. Vielfach reicht das Einkommen nicht aus, um die drastisch erhöhten Nebenkosten zu tragen. Um diese Haushalte gezielt zu unterstützen, gibt es das Wohngeld. Es wird als Mietzuschuss geleistet. Bei selbstgenutztem Eigentum wird es als Lastenzuschuss ausgezahlt. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z.B. Grund-sicherung) beziehen. Bisher beziehen rund 640.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Bund und Länder werden mit einer Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 mehr Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen mit einem ver-besserten Wohngeld entlasten. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug werden künftig rund zwei Millionen Haushalte mit niedrigen Einkommen in der Lage sein, Wohngeld zu beziehen. Zudem werden die Leistungen des Wohngeldes verbessert: Zum Ausgleich der erheblichen Mehr-belastungen durch gestiegene Heizkosten wird dauerhaft eine Heizkosten-komponente im Wohngeld verankert; außerdem wird eine Klimakomponente ein-geführt, um Wohngeldhaushalte von Kostensteigerungen zu entlasten, die aus Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden resultieren. Bund und Länder finanzieren das Wohngeld auch weiterhin gemeinsam jeweils zu Hälfte.
Der Bund wird außerdem für alle diejenigen, die bereits jetzt Wohngeld erhalten, erneut einen Heizkostenzuschuss finanzieren. Er soll die Betroffenen möglichst
kurzfristig bei den gestiegenen Heizkosten unterstützen. Dieser Heizkosten-zuschuss II soll auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Berufs-ausbildungshilfen erhalten.

6. In einer Phase besonders hoher Inflation schützen Bund und Länder die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland vor zusätzlichen Belastungen. Bund und Länder gehen deshalb gemeinsam entschlossen gegen inflationsbedingte Steuererhöhungen vor. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz gleichen sie die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer aus. Die Projektionen des 5. Steuerprogressionsberichts und des 14. Existenzminimum-berichts unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf für den Staat. Von der Umsetzung des Inflationsausgleichsgesetzes werden rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbständige sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer. Es werden der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unter-haltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.

7. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Deutschland nicht nur Auswirkungen auf die Energieversorgung. Aufgrund des Krieges sind Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht aus ihrem Land. Viele davon haben Zuflucht in Deutschland gefunden. Gleichzeitig hat sich die Zahl derjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen und um Unterstützung bitten, deutlich erhöht.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Kommunen leisten seit Beginn des russischen Angriffs – häufig unterstützt durch die Zivilgesellschaft – einen großen Beitrag zu Unter-bringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine.

Um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen, wird der Bund den Ländern für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine im Jahr 2023 einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im Sinne der Vereinbarung zwischen dem Bundes-kanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. April 2022 stellt der Bund den Ländern darüber hinaus für das Jahr 2022 1,5 Milliarden Euro für ihre Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten zur Verfügung. Für die Kosten im Zusammenhang mit denjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen, wird der Bund die Länder mit einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen. Diese Pauschale löst die bisherigen Pauschalen, insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, ab. Die finanzielle Unterstützung des Bundes soll auch den Kommunen zugutekommen. Insgesamt unterstützt der Bund Länder und Kommunen damit im Bereich Flucht und Migration mit 1,5 Milliarden Euro zusätzlich in diesem Jahr und 2,75 Milliarden Euro im Jahre 2023. Über die weitere Entwicklung werden Bund und Länder Ostern 2023 sprechen.
Die Länder werden sicherstellen, dass alle schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausländerzentralregister vollständig registriert sind. Die aktuellen Entwicklungen haben gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Datenlage ist. Entscheidend für diese Datenbasis ist ein reibungsloses Zusammenwirken der zuständigen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen. In den letzten Jahren wurden dabei erhebliche Fortschritte gemacht. Sofern nicht bereits geschehen, werden die Länder durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass die Ausländerbehörden in den Ländern vollständig digitalisiert werden. Die Ausländer-behörden sind in die Lage zu versetzen, mit anderen (Leistungs-) Behörden die erforderlichen Daten digital austauschen zu können. Erforderlichenfalls sind hierzu auch datenschutzrechtliche Regelungen anzupassen.

8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass ihre Vereinbarung die Gesamtregelung der finanziellen Lastenverteilung aus dem Entlastungspaket III, dem wirtschaftlichen Abwehrschirm einschließlich Gas- und Strompreisbremse sowie der aufgeführten Flüchtlingskosten beinhaltet. In Hinblick auf die Härtefallregelungen gelten die vorstehend genannten Verfahrensvereinbarungen. Die geplante Einführung eines Bürgergelds ist von der Gesamteinigung nicht umfasst. Bund und Länder werden ein mögliches Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat jedoch nicht dazu nutzen, weitere finanzielle Forderungen zu erheben.

Protokollerklärung des Freistaates Bayern und des Freistaates Sachsen
Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen begrüßen die Beschlüsse zur Begrenzung der enormen Anstiege bei den Energiepreisen. Diese sind mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Belastung der Bürgerinnen und Bürger und Einrichtungen unverzichtbar. Mit diesen Maßnahmen sind enorme finanzielle Lasten verbunden. Das ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Diese ist nur zu rechtfertigen, wenn zugleich weitere Anstrengungen unternommen werden, um am Markt wieder ein angemessenes Energiepreisniveau zu erreichen, so dass entlastende staatliche Eingriffe reduziert werden können. Deshalb erwarten der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, dass alle sinnvollen Möglichkeiten zur Ausweitung des Energieangebotes genutzt werden. Dazu gehören insbesondere die Verlängerung der Kernkraftnutzung über das geplante Ausstiegsdatum April 2023 hinaus, das zeitweise Hochfahren bereits stillgelegter Kohlekraftwerke mit dem Ziel, die Erdgasverstromung zu reduzieren, und die Nutzung einheimischer Erdgasvorkommen. Darüber hinaus muss der Bund schnellstens noch bestehende Hindernisse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (z. B. bei der Windkraft) beseitigen.
Protokollerklärung des Freistaates Sachsen und des Landes Hessen
Hessen und Sachsen nehmen zur Kenntnis, dass der Bund bisher keine Bereitschaft für eine zielgerichtete Härtefalllösung für den Bereich Sport anbieten will.

Protokollerklärung des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen stellt mit Sorge fest, dass gerade in den letzten Wochen die Zugangszahlen an Flüchtlingen vor allem aus dem Mittleren Osten und Nordafrika stark und schnell ansteigen. Sie stellen die Länder und vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen, nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Sachsen steht zu seiner humanitären Verantwortung zur Aufnahme von Flüchtlingen. Die Rahmenbedingungen dazu setzt jedoch der Bund. Um weiterhin eine angemessene Unterbringung der bei uns Schutz suchenden Menschen zu gewährleisten und die Bereitschaft der Bevölkerung zur Unterstützung Geflüchteter zu erhalten, muss der Bund seiner Steuerungsfunktion wieder nachkommen. Dies bedeutet im Einzelnen, keine weiteren Bundesaufnahmeprogramme zu starten, keine freiwillige Aufnahme vom Flüchtlingen im Rahmen des EU-Solidaritätsmechanismus, ein Einwirken auf Nachbarländer, die wie die Schweiz Flüchtlinge ungeprüft und ungebremst nach Deutschland weiterleiten, und ein Handlungskonzept der Bundesregierung für Rückführungen, wie insbesondere der Abschluss von Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern von abgelehnten Asylbewerbern, um Abschiebungen und Rückführungen vornehmen zu können.

Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt stellt fest, dass es derzeit noch nicht möglich ist, alle finanziellen Belastungen des Landes, die mit diesem Beschluss zusammenhängen, abschließend zu bilanzieren, denn die nationalen Härtefallregelungen und der europäische Stabilisierungsmechanismus für die Gas- und Strompreise liegen noch nicht vor.
Sachsen-Anhalt stimmt dem Beschluss in der Erwartung zu, dass Bund und Länder die durch den russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine verursachte außergewöhnliche gesamtstaatliche Notsituation gemeinsam und übereinstimmend feststellen, wenn für die Finanzierung der Hilfs- und Entlastungsmaßnahmen Kredite aufgenommen werden müssen, die über das durch die konjunkturelle Komponente der Schuldenbremse ermöglichte Volumen hinausgehen

Der Abschlussbericht zur Gaspreisbremse
Gothaer Laternenmarkt mit Laternen-Umzug !

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