§ 1
Beitrag
a) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt bei Mitgliedern 180.- € pro Kalenderjahr.
b) Gemeinnützige Vereine und Ehrenmitglieder werden vom Beitrag freigestellt.
c) Bei Neueintritten wird der Beitrag anteilig erhoben.
§ 2
Rechnungslegung, Einzug, Fälligkeit
Die Beiträge sind eine Bringschuld. Sie werden jährlich bis zur 1 KW des Monats Mai im Lastschriftverfahren eingezogen. In Einzelfällen ist auch die Überweisung auf das Konto des Gewerbevereins möglich. Entstehen dem Verein durch Lastschriftrückgaben fremde Kosten, so werden diese dem säumigen Vereinsmitglied in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, eigene Kosten in Höhe von 2,50 € je Mahnschreiben zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Für die Streichung bei Zahlungsverzug gilt § 4 Absatz 2c der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 07.05.2015 geändert und tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.