Friseursalons können ab dem 4. Mai ihren Betrieb wieder aufzunehmen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat jetzt in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks einen Arbeitsschutzstandard für die Friseurbranche entwickelt und heute veröffentlicht. Er enthält verbindliche Regeln, die Friseursalons umsetzen müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Friseurtätigkeiten zu reduzieren.
Quelle: Handwerkskammer Erfurt