Das Soforthilfeprogramm für gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft ist seit eben am Start!
Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf bis zu 30.000 Euro.
Abhängig von der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten-Äquivalente wird mit 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte),
10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 Euro (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte) gefördert.
Abhängig von der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten-Äquivalente wird mit 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte),
10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 Euro (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte) gefördert.
Hier der Downloadlink:
Und für den Fall, dass die offiziellen Downloadserver der TAb down ist, hier ein passender Link!
Viel Erfolg, durchhalten und gesund bleiben !
- Anlage-zum-Antrag-Corona-De-minimis-Erklaerung
- Soforthilfe-Corona-Hinweisblatt
- Soforthilfe Corona 2020 – Antrag
Und weil immer noch jede Menge Anfragen kommen, wer Antragsberechtigt ist:
-
- im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft (Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung; Forschung und Entwicklung; Werbung und Marktforschung; sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten; Sonstiger Unterricht; Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten)
- Wie viel? Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen)
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo Herr Dötsch,
ich habe ein Einzelunternehmen mit dem eingetragenen Gewerbe ‚Einbau von genormten Baufertigteilen ( z.B. Fenster, Türen,Zargen, Regale)‘.
Welche vierstellige Nummer der amtlichen Statistik ist für mein gewerbliches Unternehmen zutreffend?
Beim Dursuchen der Klassifikation der Wirtschaftszweige bin ich nicht fündig geworden und möchte Sie daher höflich hat um Ihre Hilfe bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ronny Bade
Ich würde die 4120 nehmen.
https://gewerbeverein-gotha.de/wp-content/uploads/2020/03/Montage.jpg
Beste Grüße!
Hallo Herr Dötsch,
welche Nummer käme für eine Buchbinderei infrage?
Vielen Dank.
mit freundlichen Grüßen
18.1 Herstellung von Druckerzeugnissen
Diese Gruppe umfasst das Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher,
Geschäftsdrucksachen, Grußkarten usw. und beinhaltet auch Unterstützungstätigkeiten wie
Buchbinderei, Klischeeherstellung und Data Imaging. Das Drucken kann mit
unterschiedlichen Verfahren auf unterschiedliche Materialien erfolgen.
18.11 Drucken von Zeitungen