Allgemeinverfügung LRA GOTHA

Allgemeinverfügung LRA GOTHA

ALLGEMEINVERFÜGUNG

Gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 sowie § 28a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in den jeweils geltenden Fassungen wird aufgrund des Erreichens der Warnstufe 1 gern. § 25 Abs. 3 Nr. 1 ThürSARS-Cov2-lfS-MaßnVO folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus
Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.