Pressemitteilung – Nr. 032 / 2020 – 28. März 2020
„Wir arbeiten auch am Samstag“
Kurzarbeit rechtzeitig anzeigen
Firmen, die im März Kurzarbeit nutzen wollen, müssen dies spätestens bis zum 31. März 2020 bei der Arbeitsagentur anzeigen. Die entsprechenden Formulare gibt es im Internet.
„Sehr viele Unternehmen wollen Kurzarbeit nutzen, um diese beispiellose Krise zu meistern. Deshalb verstärken wir die Teams, die Kurzarbeit bearbeiten personell. Dazu wurden Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen geschult. Außerdem haben wir auf freiwilliger Basis aufgerufen, auch am Samstag zu arbeiten. Die Resonanz bei den Kolleginnen und Kollegen ist überwältigend. Rund 30 Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Gotha werden an diesem und den nächsten Samstagen Anzeigen für Kurzarbeit bearbeiten. Wir werden keine Firma im Stich lassen und sorgen dafür, dass die Gelder ausgezahlt werden“, versicherte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.
Firmen, die Kurzarbeit nutzen möchten, können die Bearbeitung der Anzeigen dadurch erleichtern, indem sie diese über den Arbeitgeber-Account im eService auf www.arbeitsagentur.de stellen oder postalisch an die Großkundenadresse senden:
Agentur für Arbeit Gotha
99873 Gotha
Alle wichtigen Informationen und Formulare gibt es auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Für telefonische Beratung zur Kurzarbeit steht der gemeinsame Arbeitgeber-Service unter 0800 4 5555 20 montags bis freitags von
08.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.