Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll bundesweit bis einschließlich 19. März 2022 gelten.
Ab dem 20. März soll die Nachweispflicht am Arbeitsplatz dann wegfallen. Darauf haben sich Bund und Länder am 16.02. geeinigt. Auch die Homeoffice-Pflicht fällt zum 20. März weg, sofern der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nicht weiterhin freiwillig die Arbeit von zu Hause aus gestattet.
Allerdings bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst auch nach dem 20. März noch bestehen.