2G-Pflicht in Thüringen beschlossen: Wo die neuen Corona-Regeln gelten

2G-Pflicht in Thüringen beschlossen: Wo die neuen Corona-Regeln gelten

Aktuell gibt es zahlreiche Probleme bei der Interpretation, gerade beim Punkt „3. Beschäftigte in 2G Settings“!

Der MDR schreibt aktuell dazu:

Das Thüringer Kabinett hat die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Menschen Zutritt gewährt werden, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das gaben Regierungsvertreter am Dienstag in Erfurt bekannt. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.

Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.

Hier gilt die 2G-Pflicht in Thüringen

  • Gaststätten (innen und außen)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Bars, Diskotheken
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen
  • Freizeit- und Vereinssport
  • Freizeiteinrichtungen und -dienstleistungen
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Jagd-, Flug- und Hundeschulen
  • Prostitiutionsstätten
  • Orchester- (sofern Blasinstrumente verwendet werden) und Chorproben

Darüber hinaus muss 2G auch bei privaten Feiern ab 15 Personen angewandt werden. Sind mehr als 30 Menschen dabei, muss die Feier fünf Tage im Voraus angemeldet werden. Für öffentliche Veranstaltungen gelten zudem Limits bei der Teilnehmerzahl: Im Freien sind maximal 2.000, in geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Teilnehmer erlaubt. In beiden Varianten müssen die Besucher eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen.

Ausgenommen von 2G sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie erhalten Zutritt mit einem negativen Schnelltest.

2G-Pflicht gilt nicht für Beschäftigte

Dem Kabinettsbeschluss war eine Diskussion darüber vorangegangen, in welchen Bereichen die 2G-Pflicht gelten soll. Zunächst waren Ausnahmen für öffentliche Veranstaltungen und Messen vorgesehen, wurden dann aber verworfen. Der Einzelhandel jedoch bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss von der Pflicht ausgenommen.

Die 2G-Pflicht in Thüringen gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen, um weiter seiner Arbeit mit Kundenkontakt nachgehen zu können.

Hier gelten Ausnahmen von 2G:

  • Gottesdienste
  • Demonstrationen
  • Parteipolitische Veranstaltungen, Gremiensitzungen etc.
  • Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Fahrschulen
  • Beratungsstellen
  • Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
  • Kinder- und Jugendsport
  • Einzelhandel
  • Profi-, Berufs- und Kadersport

Quelle: MDR THÜRINGEN

2G-Maßnahmen in Thüringen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
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